Kriminalität

Nach Halle-Attentat und Geiselnahme: Urteil gegen Stephan B. rechtskräftig

Der Attentäter von Halle hatte unter Geiselnahmen versucht, aus dem Gefängnis zu entkommen. Das Urteil zu dem Vorfall ist nun rechtskräftig.

Anschlag in Halle: Stephan Balliet wurde wegen zahlreicher Straftaten verurteilt.
Anschlag in Halle: Stephan Balliet wurde wegen zahlreicher Straftaten verurteilt.Ronny Hartmann/AFP/Pool

Das Urteil gegen den Attentäter von Halle, Stephan B., im Fall der Geiselnahme im Gefängnis Burg ist rechtskräftig. Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stendal vom 27. Februar 2024 seien verworfen worden, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) mit. Stephan B. war wegen Geiselnahme in Tateinheit mit unerlaubtem Herstellen und Führen einer Schusswaffe zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden.

Wegen des rassistischen und antisemitischen Anschlags nahe der Synagoge in Halle war Balliet bereits 2020 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Am 9. Oktober 2019, dem höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, hatte er versucht, die Synagoge in Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Er warf Brand- und Sprengsätze und schoss auf die Zugangstür. Als es ihm nicht gelang, in die Synagoge einzudringen, ermordete er die 40 Jahre alte Passantin Jana L. und in einem nahe gelegenen Döner-Imbiss den 20-jährigen Kevin S.

Während er im Gefängnis Burg seine Haftstrafe absaß, nahm er am 12. Dezember 2022 mit einer selbst gebastelten Waffe Gefängnisbedienstete als Geiseln, um in die Freiheit zu gelangen. Der Plan scheiterte.

Lebenslagehaft mit anschließender Sicherungsverwahrung rechtskräftig

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte in dem Prozess zur Geiselnahme eine neunjährige Haftstrafe für den Mann gefordert sowie eine anschließende Sicherungsverwahrung. Die Sicherungsverwahrung war jedoch vom Landgericht Stendal nicht angeordnet worden.

Der BGH verwies nun in seiner Entscheidung darauf, „dass dem Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit“ bereits mit dem zuvor ergangenen Urteil zum Halle-Anschlag entsprochen worden sei. Der Angeklagte sei nicht nur zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, es sei damals bereits auch eine anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet worden, hieß es. Auch die Revision des Angeklagten sei verworfen worden. „Das Urteil ist damit rechtskräftig“, hieß es.