Justiz

Anschlag in Mannheim: Haftbefehl gegen Tatverdächtigen Alexander S. erlassen

Einen Tag nach der Todesfahrt von Mannheim wurde Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen Alexander S. erlassen.

Kerzen und Blumen liegen in der Nähe des Paradeplatzes an einer Straßenbahnhaltestelle.
Kerzen und Blumen liegen in der Nähe des Paradeplatzes an einer Straßenbahnhaltestelle.Uli Deck/dpa

Nach der tödlichen Amokfahrt in Mannheim wurde gegen den 40-jährigen Alexander S. Haftbefehl wegen zweifachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes erlassen. Bei seiner Vorführung vor dem Haftrichter äußerte er sich nicht zu den Vorwürfen, sodass sein Motiv weiterhin unklar bleibt, teilten die Staatsanwaltschaft Mannheim und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg mit.

Die Ermittler sind überzeugt, dass der Deutsche aus Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) am Rosenmontag mit seinem Wagen mit hoher Geschwindigkeit Hunderte Meter weit durch die Mannheimer Fußgängerzone gerast und absichtlich auf Menschen zugefahren ist. Eine 83-jährige Frau und ein 54-jähriger Mann kamen ums Leben. Elf Menschen wurden verletzt, fünf von ihnen schwer.

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mannheim sei Haftbefehl wegen Mordes in zwei Fällen, versuchten Mordes in fünf Fällen jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung in elf Fällen erlassen worden, hieß es von der Anklagebehörde.

Wohnung des Verdächtigen durchsucht

Nach der Autoattacke war der Mann verletzt in ein Krankenhaus gekommen. Bei seiner Festnahme soll er sich mit einer Schreckschusspistole in den Mund geschossen haben. Das Auto ist auf ihn zugelassen – nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur ist er der Halter des Fahrzeugs.

Bis in die späten Abendstunden des Rosenmontags wurde die Wohnung des Festgenommenen in Ludwigshafen durchsucht. Nach dpa-Informationen wurden einige nicht näher erläuterte Dinge sichergestellt, die jetzt erst noch ausgewertet werden sollen.

Auch ein im Auto des Todesfahrers entdeckter Zettel beschäftigt die Ermittler. Darauf sind Skizzen zu erkennen und Notizen in etwas krakeliger Schrift. Es sind kurze Schlagworte und mathematische Rechnungen mit Bleistift notiert zu Geschwindigkeit und Fahrt. Auch die Wörter „Anhalteweg“ sowie „links“ und „rechts“ sind zu lesen. Die Ermittler müssen jetzt prüfen, inwieweit diese Aufzeichnungen relevant sind für die Aufklärung der Tat.