Der Generalbundesanwalt hat Anklage gegen acht mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremen Gruppe „Sächsische Separatisten“ erhoben. Nach Recherchen von MDR wird den Beschuldigten die Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Die Bundesanwaltschaft ließ die Gruppe im November 2024 in Sachsen und Polen festnehmen. Nach den Ermittlungen bereitete sie sich auf einen „Tag X“ vor, an dem sie Teile Ostdeutschlands mit Gewalt unter ihre Kontrolle bringen und ein NS-orientiertes Gemeinwesen errichten wollte. Geplant waren auch Angriffe auf bestimmte Bevölkerungsgruppen.
Die Männer sollen auf einem verlassenen Militärflughafen und in Wäldern bei Leipzig paramilitärische Übungen durchgeführt haben. Schießtrainings fanden teils in Tschechien statt, weitere waren in Polen geplant. Bei Durchsuchungen stellten Ermittler Tarnkleidung, Helme, Schutzwesten, Silbermünzen und Goldbarren sicher. Als mutmaßlicher Anführer gilt Jörg S., Sohn eines bekannten österreichischen Neonazis. Er fiel durch Handel mit Militärausrüstung, Schalldämpfern und NS-Devotionalien auf. Chats belegen, dass er den Nationalsozialismus als „Lebenseinstellung“ bezeichnete und Zugang zu scharfen Waffen gesucht haben soll.
Verbindungen zur AfD
Mindestens drei Beschuldigte hatten Kontakte zur AfD. Darunter der Ex-Politiker Kurt Hättasch aus Grimma, der bei seiner Festnahme auf Beamte gezielt haben soll und nun auch wegen versuchten Mordes angeklagt ist. Zwei weitere Angeschuldigte waren Mitglieder im AfD-Kreisverband Leipziger Land. Die Partei schloss alle drei aus. Neben Hättasch diente ein weiterer Beschuldigter kurzzeitig in der Bundeswehr und fiel dort durch NS-Symbole auf.
Insgesamt ordnen Ermittler der Gruppe 15 bis 20 Personen zu, die von einer rassistischen, antisemitischen und apokalyptischen Ideologie geleitet gewesen sein sollen. Über die Zulassung der Anklage entscheidet nun das Oberlandesgericht Dresden. Der dortige Staatsschutzsenat ist mit Verfahren dieser Größenordnung vertraut und verhandelt bereits über mehrere Extremismus- und Spionagefälle.


