Propalästinensische Demonstrationen

„From the river to the sea“ von Gericht als Hamas-Parole eingestuft: 25-Jähriger muss Geldstrafe zahlen

Über die Parole „From the river to the sea“ wird immer wieder vor Gericht gestritten. Das Berliner Landgericht sieht darin einen Hamas Slogan.

Die Verwendung der Parole „From the river to the sea“ auf propalästinensischen Demonstrationen wird immer wieder vor Gericht verhandelt.
Die Verwendung der Parole „From the river to the sea“ auf propalästinensischen Demonstrationen wird immer wieder vor Gericht verhandelt.Christophe Gateau/dpa

Die Parole „From the river to the sea“ ist vom Landgericht Berlin erneut als Kennzeichen der Terrororganisation Hamas eingestuft worden. Damit begründete das Landgericht die Geldstrafe für einen 25-Jährigen, der die Parole bei einer Demonstration im Dezember 2024 gerufen hatte. Bei dem Spruch handelt es sich nach Ansicht des Gerichts um einen Hamas-Slogan, der „bewusst“ von propalästinensischen und linksextremen Kräften aufgegriffen wurde.

Durch die Verwendung werde Unterstützung für die von der Organisation propagierten Ziele der „Vernichtung“ des Staats Israels und der „Tötung und Vertreibung“ seiner jüdischen Bürger signalisiert. Der Angeklagte habe die  Parole in diesem Sinn „erkennbar als Kennzeichen der Terrororganisation Hamas benutzt“, hieß es weiter.

Die Schutzkammer des Landgerichts verurteilte den 25-Jährigen außerdem wegen des Verwendens von Propagandabildern der als Terrorgruppierung eingestuften Al-Aksa-Märtyrer-Brigaden, des bewaffneten Arms der Palästinenserorganisation Fatah. Diese hatte er zwischen März und Juli 2024 im sozialen Netzwerk Instagram gepostet. Insgesamt muss der Mann eine Geldstrafe von 2700 Euro zahlen – 1350 davon für die Verwendung der Parole. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Laut Sprecherin gingen verschiedene Kammern des Berliner Landgerichts bisher überwiegend von einer Strafbarkeit der Verwendung des Slogans „From the River to the Sea“ aus. Eine entsprechende Entscheidung der Staatsschutzkammer wurde bereits rechtskräftig. Dagegen urteilte das Amtsgericht bislang unterschiedlich. Eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts als Oberlandesgericht zu dieser Frage steht noch aus.

Über die juristische Einstufung der propalästinensischen Parole wird immer wieder auch im Kontext von Demonstrationsauflagen gestritten. Verwaltungsgerichte beurteilten die Frage unterschiedlich, ob diese stets der Hamas zugeordnet und als Aufruf zu Gewalt zu verbieten sei. AFP