Ein Berliner Gericht hat am Dienstag eine junge Frau wegen Volksverhetzung verurteilt, weil sie während einer propalästinensischen Demonstration auf der Sonnenallee in Berlin-Neukölln eine Parole gerufen hat: „From the river to the sea, Palestine will be free.“ Das scheint in auffälligem Gegensatz dazu zu stehen, dass das Landgericht Mannheim in Baden-Württemberg erst vor einigen Wochen entschied, die Parole sei kein Hamas-Kennzeichen und deshalb die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen einen Mann ablehnte, der bei einer Demonstration ein Schild mit dem Spruch trug. Ein Widerspruch?

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