Das Berliner Verwaltungsgericht prüft am Mittwoch, ob polizeiliche Maßnahmen gegen propalästinensische Versammlungen im Kontext mit dem Gaza-Krieg gerechtfertigt waren.
Kläger sind die Veranstalter einer Demonstration im Dezember 2023 und des sogenannten Palästina-Kongresses im April 2024. Aus ihrer Sicht waren Polizeiverbote jeweils rechtswidrig. Ein Urteil des Gerichts wird noch am selben Tag erwartet, wie eine Gerichtssprecherin sagte.
Berliner Polizei verbot sogenannten Palästina-Kongress
In Berlin gibt es seit dem Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 und dem anschließenden Gaza-Krieg regelmäßig Kundgebungen. Polizei und Staatsanwaltschaft in Berlin haben in den vergangenen zwei Jahren viele Tausend Straftaten im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt erfasst. Ein Teil der Delikte geschah bei propalästinensischen Demonstrationen, dazu zählten Angriffe auf und Widerstand gegen Polizisten, aber auch zahlreiche Propagandataten wie Volksverhetzung und Terrorunterstützung.
Bei der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht geht es um zwei unterschiedliche Konstellationen: Im ersten Fall geht es um eine Kundgebung, für die das Motto „From the river to the sea, you will get the hug you need“ (deutsch: „Vom Fluss bis zum Meer bekommst du die Umarmung, die du brauchst“) verboten wurde.
Zur Strafbarkeit der propalästinensischen Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ gibt es bundesweit unterschiedliche rechtliche Bewertungen. Die Berliner Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie strafbar ist. Die Polizei schreitet deswegen ein, wenn Menschen die Parole skandieren. Mit dem Satz ist gemeint, es solle ein freies Palästina geben auf einem Gebiet vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer – dort, wo sich jetzt Israel befindet.


