Die Berliner Staatsanwaltschaft hat eine 38-jährige Aktivistin der propalästinensischen Szene wegen Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen in fünf Fällen sowie anderen Delikten angeklagt. Zwischen April und Juli 2024 soll die Frau sowohl auf Instagram als auch bei Demonstrationen die Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ veröffentlicht und – auch durch Megaphone – skandiert haben.
Dieser Satz wurde seitens des Bundesministeriums des Innern als Kennzeichen der verbotenen Palästinenser-Organisation Hamas eingeordnet. Im Februar 2024 und im Juli 2024 soll sie sich der Polizei widersetzt und körperlich im Februar Widerstand geleistet haben, im Juli soll sie Polizeibeamte auch angegriffen haben.
Berlin: Aktivistin soll Polizisten als Kriminelle bezeichnet haben
Bei dem letztgenannten Vorfall soll sie einen Regenschirm nach Polizeibeamten geworfen und diese auch getroffen haben. Da dies allerdings keine Verletzungen mit sich brachte, wird dieses Vorgehen seitens der Staatsanwaltschaft als versuchte gefährliche Körperverletzung gewertet.
Zudem soll sie im Juni bei einer Demonstration Polizeibeamte pauschal als Kriminelle und Verbrecher bezeichnet und behauptet haben, diese würden Demonstrationen nur aufsuchen, um auf Frauen und Kinder einzuschlagen. Dieser Vorfall wurde als Verleumdung angeklagt.


