Justiz

Wegen „From the river to the sea“-Parole: Berliner Staatsanwaltschaft klagt Aktivistin an

Die 38-Jährige soll mehrmals auf Demos und in den sozialen Medien die Parole verwendet haben. Zudem soll sie Widerstand gegen Polizisten geleistet haben.

Die Flagge von Palästina wird bei einer propalästinensischen Kundgebung geschwenkt.
Die Flagge von Palästina wird bei einer propalästinensischen Kundgebung geschwenkt.Monika Skolimowska/dpa

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat eine 38-jährige Aktivistin der propalästinensischen Szene wegen Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen in fünf Fällen sowie anderen Delikten angeklagt. Zwischen April und Juli 2024 soll die Frau sowohl auf Instagram als auch bei Demonstrationen die Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ veröffentlicht und – auch durch Megaphone – skandiert haben.

Dieser Satz wurde seitens des Bundesministeriums des Innern als Kennzeichen der verbotenen Palästinenser-Organisation Hamas eingeordnet. Im Februar 2024 und im Juli 2024 soll sie sich der Polizei widersetzt und körperlich im Februar Widerstand geleistet haben, im Juli soll sie Polizeibeamte auch angegriffen haben.

Berlin: Aktivistin soll Polizisten als Kriminelle bezeichnet haben

Bei dem letztgenannten Vorfall soll sie einen Regenschirm nach Polizeibeamten geworfen und diese auch getroffen haben. Da dies allerdings keine Verletzungen mit sich brachte, wird dieses Vorgehen seitens der Staatsanwaltschaft als versuchte gefährliche Körperverletzung gewertet.

Zudem soll sie im Juni bei einer Demonstration Polizeibeamte pauschal als Kriminelle und Verbrecher bezeichnet und behauptet haben, diese würden Demonstrationen nur aufsuchen, um auf Frauen und Kinder einzuschlagen. Dieser Vorfall wurde als Verleumdung angeklagt.

Schließlich soll sie am 19. April 2024 auf Instagram ein Foto eines polizeilichen Anhörungsschreibens veröffentlicht und so gegen Paragraf 353d des Strafgesetzbuches verstoßen haben. Dieser Paragraf besagt, dass die Veröffentlichung amtlicher Dokumente eines Strafverfahrens, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist, nicht erlaubt ist.

Über die rechtlichen Konsequenzen einer Teilnahme an propalästinensischen Demonstrationen wird derzeit heftig diskutiert. Zwei Iren, ein Pole und ein US-Bürger, alle leben in Berlin, sollen aus Deutschland ausgewiesen werden. Anwalt Alexander Górski sagte der Berliner Zeitung, dass den drei EU-Bürgern die Reisefreizügigkeit des Schengen-Abkommens entzogen worden sei. Der Anwalt bestätigte, dass alle vier Personen in der propalästinensischen Bewegung aktiv waren und sind. Es seien zwar Strafverfahren anhängig, allerdings seien sie bislang nicht verurteilt worden