Ein Gericht auf der spanischen Insel Mallorca hat entschieden, den Fall Collien Fernandes gegen Christian Ulmen an die deutschen Behörden zu übergeben. Die zuständige Richterin der Kammer für Gewalt gegen Frauen am Amtsgericht Palma beschloss die Ablehnung der Zuständigkeit und die vollständige Verweisung des Verfahrens an die zuständige deutsche Staatsanwaltschaft Itzehoe.
Laut der Entscheidung „ist der Bezug des Falles zu Deutschland offensichtlich, was die deutsche Gerichtsbarkeit in eine privilegierte Position versetzt, um die bereits eingeleiteten Ermittlungen fortzusetzen“. Die Richterin weist darauf hin, dass „die wesentlichen Tatsachen, die zur Einreichung der Anzeige geführt haben, mutmaßlich auf deutschem Staatsgebiet oder über digitale Plattformen, die auf Deutsch veröffentlichen, begangen wurden; die benannten Zeugen sind deutsche Staatsangehörige, die in Deutschland ansässig sind und Deutsch sprechen; die Gesamtheit der vorgelegten Gespräche musste aus dem Deutschen übersetzt werden, da keine der Parteien Spanisch spricht“.
Fernandes zeigte Ulmen im Dezember auf Mallorca an
Andererseits weist die Richterin darauf hin, dass „in Bezug auf den mutmaßlichen Deepfake, die Offenlegung von Geheimnissen und die widerrechtliche Aneignung des Personenstands, die das Opfer anzeigt, sich die wesentlichen Auswirkungen auf deutschem Hoheitsgebiet entfaltet hätten, denn dort, wie bereits von dieser Ermittlungsrichterin dargelegt, hat das Opfer den Status einer Person des öffentlichen Lebens und dort könnten daher ihr Ruf, ihre Ehre und ihr Ansehen durch den Inhalt, der mutmaßlich verbreitet worden sein soll, beeinträchtigt werden“. Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden.
Fernandes wirft ihrem Ex-Mann vor, über rund zehn Jahre gefälschte Profile in ihrem Namen betrieben und darüber pornografisches Material verbreitet zu haben. Ursprünglich hatte sie im November 2024 wegen Fake-Profilen Anzeige gegen Unbekannt erstattet, das Verfahren war nach Itzehoe übergeben und nach einem mutmaßlichen Kommunikationsfehler eingestellt worden.
Die dortige Staatsanwaltschaft nahm die Ermittlungen jedoch zuletzt wieder auf und hatte Ende März einen Anfangsverdacht gegen Christian Ulmen wegen Nachstellung bestätigt. Zuletzt wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Itzehoe die Akten für die Ermittlungen gegen Ulmen an die Staatsanwaltschaft Potsdam übermittelte und das Verfahren abgeben will. Grund seien „Hinweise auf mögliche Tatorte“ in Brandenburgs Landeshauptstadt.


