Familie

Elterngeld: Das ändert sich ab heute

Tausende Paare bekommen am Montag kein Elterngeld mehr. Wer ist betroffen? Die wichtigsten Punkte im Überblick.

Ab dem 1. April dieses Jahres wird die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld geändert.
Ab dem 1. April dieses Jahres wird die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld geändert.Sebastian Gollnow/dpa

Tausende Paare in Deutschland werden zukünftig vom Elterngeld ausgeschlossen sein. Warum ist das so? Und was hat es mit der sogenannten Väterauszeit auf sich, die die Bundesregierung den Familien im Land versprochen hat? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Was genau ändert sich ab 1. April beim Elterngeld?

Ab dem 1. April dieses Jahres wird die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld geändert. Paare haben dann nur noch Anspruch, wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 200.000 Euro liegt. Diese Grenze wird ab dem 1. April 2025 weiter auf 175.000 Euro reduziert. Bisher lag die Obergrenze bei 300.000 Euro. Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Brutto-Einkommen abzüglich der Werbungskosten, sonstigen Aufwendungen und der Freibeträge. Es ist also immer niedriger als das Brutto-Einkommen.

Elterngeld: Wie viele Familien sind von den geänderten Einkommensgrenzen betroffen?

Die neuen Regelungen betreffen schätzungsweise 7000 Paare in Deutschland, was etwa 0,5 Prozent aller Elternteile entspricht, die derzeit Elterngeld beziehen. Die weitere Absenkung auf 175.000 Euro wird voraussichtlich rund 20.000 Paare betreffen. Für Alleinerziehende nannte das Familienministerium zunächst keine Schätzung dieser Art. Für sie gelten künftig die gleichen Obergrenzen wie für Paare.

Gibt es auch Kürzungen bei der Höhe des Elterngeldes?

Nein. Die Höhe des Elterngeldes hängt wie bisher davon ab, wie viel Einkommen der jeweilige Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte. Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigeren Einkommen bis zu 100 Prozent des vorherigen Einkommens. Den Mindestbetrag von 300 Euro erhalten alle – auch wenn sie davor gar kein Einkommen erzielt haben. Bei 1800 Euro liegt die maximale monatliche Elterngeldhöhe.

Können Paare weiterhin parallel Elterngeld beziehen?

Ja, aber mit einer deutlichen Einschränkung. Nach der Neuregelung, die ebenfalls zum 1. April in Kraft tritt, können beide Elternteile in den ersten zwölf Lebensmonaten des Kindes nur noch für einen Monat gleichzeitig Elterngeld beziehen. Bislang waren bis zu sieben parallele Bezugsmonate möglich. Es gibt aber auch Ausnahmen von der Begrenzung, etwa für Eltern von besonders früh geborenen Kindern, von Mehrlingen und/oder Kindern mit Behinderung. Das Familienministerium sieht in der Neuregelung einen Beitrag zu einer partnerschaftlichen Aufteilung von Sorgearbeit. Es sei aus „gleichstellungspolitischen Aspekten sinnvoll“, dass Partner abwechselnd Elterngeld beziehen, heißt es dazu auf Anfrage. Auch wolle die Bundesregierung damit langfristig die Erwerbstätigkeit beider Elternteile fördern.

Können Väter sich künftig ohne Elterngeld nach der Geburt eine Zeit lang bezahlt freinehmen?

Das geht bislang nur, wenn sich die Väter Urlaub nehmen. Anders als Mütter erhalten sie nach der Geburt eines Kindes keine Lohnersatzleistungen wie das Mutterschaftsgeld. Eigentlich wollte die Bundesregierung längst eine Regelung getroffen haben, die für mehr gemeinsame Freizeit nach der Geburt sorgen soll. Die Regelung, die als „Väterauszeit“ bekannt wurde und inzwischen auch „Familienstartzeit“ genannt wird, lässt weiter auf sich warten. Dabei steht sie auch im Koalitionsvertrag: „Wir werden eine zweiwöchige vergütete Freistellung für die Partnerin oder den Partner nach der Geburt eines Kindes einführen.“ Laut Familienministerium befindet sich der entsprechende Gesetzentwurf noch in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung – das ist schon seit Monaten der Fall.

Kommen die Arbeitgeber den Vätern entgegen?

Einige Firmen treffen unabhängig vom Gesetzgeber großzügige Regelungen. So etwa die Firma Henkel, die angekündigt hat, ihren Mitarbeitern ab 2024 eine achtwöchige vollbezahlte Elternzeit zu ermöglichen. Auch der Softwarekonzern SAP wollte seinen Vätern eine sechswöchige bezahlte Auszeit gönnen – ruderte aber nun mit Verweis auf Probleme in der Umsetzung endgültig zurück. Der Arbeitgeberverband BDA hält eine gesetzliche Väterauszeit für unnötig.

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