Verbraucher

Cannabis, Gaspreise, Elterngeld und Amazon: Das ändert sich im April

Rückkehr zur vollen Mehrwertsteuer beim Gas, legales Kiffen, neue Einkommensgrenzen beim Elterngeld: Im April gibt es Änderungen für Verbraucher. Der Überblick.

Kiffen wird am 1. April legal.
Kiffen wird am 1. April legal.Paul Zinken/dpa

Im April gibt es einige Änderungen für Verbraucher. So sinkt beispielsweise die Einkommensgrenze für das Elterngeld, Kiffen wird legal und Gas teurer. Studenten bekommen ein vergünstigtes Deutschlandticket und bei Amazon gelten neue Rückgabefristen. Was auf Sie im neuen Monat zukommt:

Änderungen für Eltern: Neue Einkommensgrenze beim Elterngeld

Für Paare, die ab dem 1. April Kinder bekommen, ändert sich die Einkommensgrenze beim Elterngeld. Anspruch auf die Leistung haben dann nur noch Eltern mit einem zu versteuernden Einkommen von maximal 200.000 Euro. Vorher waren es 300.000 Euro. Ein Jahr später soll die Grenze dann bei 175.000 Euro liegen. Die Grenzen für Alleinerziehende sollen an die der Paare angepasst werden. Das dazugehörige Gesetz befindet sich nach Angaben des Bundesfamilienministeriums aber noch im parlamentarischen Verfahren.

Eine Änderung ist auch bei den Partnermonaten in der Elternzeit vorgesehen: Wie bisher kann die Elternzeit von zwölf Monaten auf 14 Monate aufgestockt werden, wenn die Eltern sich die Betreuung aufteilen. Künftig muss aber mindestens einer der Partnermonate von einem Beteiligten allein genommen werden, eine gemeinsame Elternzeit beider Elternteile ist also nur noch für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Monate möglich.

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Cannabis-Legalisierung: Ab April darf in Deutschland gekifft werden

Der Bundesrat hat den Weg für eine teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland freigemacht. Damit ist der Konsum der Droge für Erwachsene ab dem 1. April erlaubt.  

Erlaubt ist dann für Menschen ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sind drei lebende Cannabispflanzen legal und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum bleibt unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten – also in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.

Rückkehr zur vollen Mehrwertsteuer: Gas wird teurer

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich ab April auf höhere Gaspreise einstellen. Mit der Rückkehr zum vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent sei ein Anstieg von im Schnitt elf Prozent zu erwarten, teilte das Vergleichsportal Verivox am Mittwochmorgen mit. Das entspreche einer Mehrbelastung von 220 Euro im Jahr für eine Musterfamilie, in der Grundversorgung seien es sogar 291 Euro.

Deutschlandticket für Studenten

Studenten vieler Hochschulen erhalten zum Beginn des Sommersemesters ein vergünstigtes Deutschlandticket für 29,40 Euro im Monat und können damit bundesweit Busse und Bahnen nutzen. Allerdings machen einige Hochschulen noch nicht oder gar nicht mit – etwa dort, wo das bisherige Semesterticket günstiger ist.

Mehr Geld für Weiterbildung

Am 1. April führt die Bundesagentur für Arbeit (BA) das sogenannte Qualifizierungsgeld ein. Dieses richtet sich an Beschäftigte, denen wegen des klimafreundlichen Umbaus der Wirtschaft der Verlust ihres Arbeitsplatzes droht, eine berufliche Weiterbildung aber die Weiterbeschäftigung ermöglichen könnte. Die BA bezahlt in diesen Fällen bis zu 67 Prozent des Nettolohns während der Weiterbildung. Arbeitgeber sollen indes für die Kosten der Maßnahme aufkommen und können den Lohn ihrerseits aufstocken.

Neue Rückgabefrist bei Amazon

Ab dem 25. April sind Rückgaben bei Amazon bei vielen Produkten nur noch bis zu 14 Tage nach dem Erhalt der Lieferung möglich. Bisher waren es 30 Tage. Die verkürzte Rückgabefrist gilt laut Unternehmen für Kameras, Elektronik, Bürobedarf, Computer, Videospiele, Musik und Video/DVD. Keine Änderungen gibt es indes bei Amazon-Produkten und erneuerten Geräten. Zwischen 25. März und 25. April läuft eine Übergangsphase, in der noch eine 30-tägige Rückgabe beantragt werden kann.

Azubis erhalten ab April einen Zuschuss für Heimfahrten

Ist die Lehrstelle weit von zu Hause entfernt, können Auszubildende ab April einen Mobilitätszuschuss erhalten. Den gibt es für Lehrlinge im ersten Ausbildungsjahr für zwei Heimfahrten im Monat.

Keine Kameras mehr in Airbnbs erlaubt

Der Ferienwohnungsvermittler Airbnb will Sicherheitskameras aus dem Inneren von auf der Plattform angebotenen Unterkünften verbannen. Die neue Regelung gilt laut Unternehmen weltweit ab dem 30. April und soll dem Schutz der Privatsphäre dienen. Außenkameras bleiben erlaubt, zur Sicherheit und um sicherzustellen, dass keine Unbefugten die Wohnungen betreten. Aber auch hier werden die Regeln verschärft: So müssen die Vermieter genau offenlegen, wo solche Außenkameras angebracht sind. Die Kameras dürfen außerdem nicht auf Bereiche wie Außenduschen oder Saunas gerichtet sein.

Mindestlohn für Maler und Lackierer steigt ab April

Maler und Lackierer bekommen ab April mehr Geld. Der Branchenmindestlohn steigt dann von derzeit 14,50 Euro auf 15 Euro. Ungelernte Arbeiterinnen und Arbeiter bekommen statt 12,50 Euro 13 Euro.

Venedig führt Gebühr für Tagestouristen ein

Venedig führt zwischen dem 25. April und dem 5. Mai erstmals eine Gebühr für Tagesbesucherinnen und -besucher ein. Wer in diesem Zeitraum zwischen 8.30 Uhr und 16 Uhr ins historische Zentrum möchte, muss fünf Euro bezahlen. Die Gebühr ist zunächst für bestimmte Daten und Zeiträume mit starkem Besucheraufkommen vorgesehen. Kinder unter 14 Jahren dürfen die Stadt weiter jederzeit kostenlos besuchen.