Erwachsene können ab heute erste erlaubte Joints rauchen. Aber was gilt nun genau für Anbau und Konsum für Cannabis? Darf ich im Park oder in der Kneipe kiffen? Und wo bekomme ich die Droge legal? Ein Überblick.
Cannabis-Legalisierung ab 1. April: Was gilt?
Cannabis wird im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Stoffe gestrichen. Der Umgang damit ist dann künftig zwar per Gesetz grundsätzlich verboten – aber mit drei Ausnahmen für Personen ab 18 Jahren. Diese betreffen den Besitz bestimmter Mengen, den privaten Eigenanbau sowie Anbau und Weitergabe in speziellen Vereinen. Generell nicht zu den verbotenen Tätigkeiten zählt der Eigenkonsum. Tabu bleiben sollen der Umgang mit Cannabis und der Konsum in den militärischen Bereichen der Bundeswehr.
Cannabis: Wo bekommt man es und wie viel ist erlaubt?
Besitz: Zum eigenen Verbrauch dürfen Erwachsene über 18 Jahren in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis bei sich haben und zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren. Alles, was darüber hinaus geht, muss vernichtet werden. Überschreitungen von fünf Gramm (unterwegs) bzw. zehn Gramm (zu Hause) werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Wer die Gramm-Vorgaben zum Besitz leicht überschreitet, riskiert ein Bußgeld. Das kann laut Gesetz allerdings mit bis zu 30.000 Euro saftig ausfallen. Werden sogar mehr als 30 Gramm im Rucksack, mehr als 60 Gramm zu Hause oder mehr als drei Pflanzen in der Wohnung gefunden, greift das Strafrecht: Es droht im schlimmsten Fall Gefängnis.
Konsum: Verboten ist Cannabis-Rauchen weiterhin in Sichtweite von Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Sportplätzen (Umkreis von 100 Metern). In Fußgängerzonen ist das Kiffen von 20 bis 7 Uhr erlaubt – also von 7 bis 20 Uhr verboten. Cannabis-Konsum in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen ist überall verboten, auch im privaten Umfeld.

Cannabis-Clubs: Mit behördlicher Erlaubnis dürfen als Vereine organisierte Clubs („Anbauvereinigungen“) mit bis zu 500 Mitgliedern Cannabis-Pflanzen anbauen. Die Clubs sind neben dem privaten Anbau die einzige legale Bezugsquelle. Auch wer nur gelegentlich kifft und nicht mehr bei Dealern kaufen will, muss einem Cannabis-Club beitreten. Er oder sie kann die Droge auch nicht von einem Clubmitglied beziehen, weil Weitergabe und Verkauf an Jugendliche und an Erwachsene verboten sind.
Vereinsmitglieder können bis zu 50 Gramm Cannabis pro Monat erhalten, Menschen zwischen 18 und 21 Jahren bis zu 30 Gramm, mit einem THC-Gehalt von höchstens zehn Prozent. Kiffen im Vereinstreff ist verboten.
Die Clubs müssen Auflagen erfüllen, Jugendschutzkonzepte und sollen ihre Anbauflächen nicht zusammenlegen dürfen. Die Clubs sind als nicht kommerzielle Vereine zu organisieren und brauchen eine Erlaubnis, die befristet gilt. Das Anbaugebäude darf keine Wohnung sein und keine auffälligen Schilder haben. Werbung ist tabu. Anbauflächen und Lager müssen gesichert werden, für Transporte sollen Regeln gelten. Die Regeln für Cannabis-Clubs treten am 1. Juli in Kraft, um den Bundesländern Zeit zur Vorbereitung zu geben.
Um gemeinschaftlich angebautes Cannabis zu bekommen, muss man es vor Ort entgegennehmen, den Mitgliedsausweis und einen amtlichen Ausweis mit Foto vorlegen. Erlaubt ist nur Cannabis in Reinform, also als getrocknete Blüten und blütennahe Blätter (Marihuana) oder abgesondertes Harz (Haschisch). Verboten sind Mischungen mit Tabak, Nikotin oder Lebensmitteln. Die Packung muss neutral sein. Auf einem Infozettel müssen unter anderem das Gewicht in Gramm, die Sorte, der durchschnittliche THC-Gehalt in Prozent und Hinweise zu Risiken des Konsums aufgeführt werden. Ein Kaufpreis darf nicht verlangt werden, finanzieren sollen sich die Vereinigungen durch ihre Mitgliedsbeiträge. Geregelt sind auch Dokumentationspflichten und amtliche Kontrollen.
Anders als geplant, wird es vorläufig keine Geschäfte geben, die Cannabis verkaufen. Dazu will Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) einen weiteren Gesetzentwurf vorlegen. Geplant ist, den Verkauf in Apotheken oder staatlich lizenzierten Geschäften in Modellregionen zu erproben. Ursprünglich wollte die Ampel-Koalition den kontrollierten Verkauf von Cannabis bundesweit ermöglichen.
Anbau: Im neuen Gesetz sind zwei legale Quellen für Cannabissamen aufgeführt. Zum einen dürfen die Cannabis-Clubs ab 1. Juli Samen und Stecklinge auch an Nichtmitglieder abgeben. Ab dem 1. April ist es zudem gestattet, Samen aus dem EU-Ausland zu bestellen. Große Anbieter aus den Niederlanden, Spanien aber auch Österreich verkaufen über Onlineshops Saatgut. Die meisten deutschen Baumärkte beabsichtigen vorerst nicht, Cannabis-Pflanzen oder entsprechendes Saatgut in ihr Sortiment aufzunehmen.
Privat dürfen bis zu drei Cannabis-Pflanzen angebaut werden. Cannabis aus dem privaten Eigenanbau dient nur zum Zweck des Eigenkonsums und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Also: nicht verschenken, nicht verkaufen.
Schwarzmarkt: Dealen bleibt strafbar. Einige Strafen werden verschärft, mit dem Ziel, den Jugendschutz zu verstärken. So wird etwa der Verkauf von Cannabis an Minderjährige mit mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe, statt bisher einem Jahr geahndet.
Will jemand weder Cannabis selbst anbauen noch einem Cannabis-Club beitreten, kann er legal nicht an Cannabis gelangen. Berliner Gelegenheits-Konsumenten und Touristen werden also weiterhin wohl bei ihren Stammverkäufern oder den Dealern in Parks kaufen. Das gilt besonders für die nächsten Monate, bis die Clubs loslegen können. Ob das Vorhaben der Bundesregierung, mit dem Gesetz den kriminellen Schwarzmarkt einzudämmen, so funktioniert, ist noch offen.
50 Gramm Cannabis: Ist das viel?
Aus einem Gramm Cannabis können nach gängiger Einschätzung ungefähr drei Joints gedreht werden – je nach persönlicher Dosierung auch mehr oder weniger. 50 Gramm wären also 150 Joints.
Was kostet Cannabis vom Anbauverein und wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag im Cannabis-Club?
Der Cannabis Social Club in Berlin rechnet derzeit mit zehn Euro Mitgliedsbeitrag pro Monat und einem durchschnittlichen Abgabepreis von ca. vier bis acht Euro pro Gramm Cannabis. Aktuell liegt der Mitgliedsbeitrag dort noch bei zwölf Euro im Jahr.
Beim Cannabis-Club „Hanf im Glück“ kostet die Voranmeldung für eine Mitgliedschaft ab 49 Euro. Im „High Society Cannabis Club“ beträgt die einmalige Anmeldegebühr zehn Euro und der monatliche Mitgliedsbeitrag aktuell acht Euro.
Der Mariana Cannabis Social Club bietet verschiedene Modelle für den monatlichen Mitgliedsbeitrag an - zehn, 25, 50 oder 100 Euro im Monat. Die Aufnahmegebühr dort beträgt einmalig 25 Euro und wird dem Mitgliederkonto gutgeschrieben.
Kiffen in Berlin: Wie sieht es mit den Kneipen, Restaurants und Clubs aus?
Marihuana-Rauchen ist gesetzlich für die Gastronomie mit dem Rauchen von Zigaretten vergleichbar. Mit wenigen Ausnahmen gilt in Berlin ein Rauchverbot in Kneipen, Clubs und Restaurants. Dort sind auch Joints verboten. Allerdings wird in manchen Kneipen und Clubs das Rauchen trotzdem hingenommen – wie diese Betreiber künftig mit Joints umgehen, ist offen. Erlaubt ist das Rauchen von Zigaretten draußen vor Kneipen, Spätis und in Biergärten. Dort können Wirte den Konsum von Cannabis selber regeln und verbieten oder erlauben. Möglich ist, dass Berliner Kneipen für die Regeln draußen Schilder aufhängen oder Aufkleber platzieren.
Ob sich Cannabis also auf den Bänken und Stühlen vor den Kreuzberger Spätis, den Friedrichshainer Restaurants, den Neuköllner Imbissen oder in den Biergärten in Mitte und Charlottenburg verbreiten wird, liegt an den jeweiligen Gästen und Wirten,
Cannabis beim Autofahren – was gilt?
Erst einmal ändert sich nichts: Bei wem der Cannabis-Wirkstoff THC am Steuer nachgewiesen wird, auch wenn der Konsum Tage zurückliegt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit. In der Rechtsprechung hat sich dafür der niedrige Wert von 1 Nanogramm THC je Milliliter Blut etabliert, ab dem Geldbußen, Punkte und Fahrverbot drohen. Nach dem Vorbild der 0,5-Promille-Marke für Alkohol soll aber auch ein Toleranz-Grenzwert für THC beim Autofahren kommen. Eine Expertenkommission schlug 3,5 Nanogramm vor. Erst ist aber der Bundestag am Zug, ein Gesetz dafür zu beschließen, was noch dauern dürfte.
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