Deutschland

Kiffen wird am 1. April legal – Cannabis-Gesetz passiert Bundesrat

Kiffen wird für Erwachsene in Grenzen erlaubt: Der Bundesrat hat den Weg für die Cannabis-Legalisierung freigemacht. Berlin enthielt sich bei der Abstimmung.

Kiffen wird ab 1. April in Deutschland legal.
Kiffen wird ab 1. April in Deutschland legal.Carlos RamÌre/imago

Ab 1. April kann legal gekifft werden: Der Bundesrat hat den Weg für eine teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland freigemacht. Die Länderkammer ließ am Freitag ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren – trotz Warnungen von Vertreterinnen und Vertreter mehrerer Bundesländer. Eine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses kam in der Abstimmung aber nicht zustande.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht in dem Gesetz eine Möglichkeit, den Schwarzmarkt für Cannabis einzudämmen und bezeichnet die Maßnahme als „den Anfang vom Ende“ für illegale Handelspraktiken. Er und andere Mitglieder der Ampel-Koalition betrachten den bisherigen Umgang mit Cannabis als gescheitert.

Cannabis anbauen und konsumieren: Das ist ab dem 1. April legal

Gemäß dem neuen Gesetz ist der Konsum und Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für Erwachsene erlaubt. Zudem dürfen Privatpersonen bis zu 50 Gramm Cannabis und drei Pflanzen zu Hause anbauen. Anbauvereine oder sogenannte Cannabisclubs können pro Tag maximal 25 Gramm Cannabis an ihre bis zu 500 Mitglieder abgeben und im Monat insgesamt 50 Gramm. 

Der öffentliche Konsum wird beschränkt erlaubt. In Sichtweite von Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Sportstätten ist er nicht erlaubt. In Fußgängerzonen darf ab 20 Uhr gekifft werden. Für Minderjährige bleibt Cannabis verboten. Der Bundestag hatte das Gesetz Ende Februar beschlossen.

Der Verkauf der Droge an Heranwachsende wird härter bestraft. Ziel der Teillegalisierung ist es, den Konsum für Erwachsene sicherer zu machen, den Schwarzmarkt einzudämmen, Jugendliche besser zu schützen und Polizei und Justiz zu entlasten. Rund 4,5 Millionen Menschen in Deutschland konsumieren Cannabis.

Cannabis-Legalisierung: Mehrere Bundesländer enthalten sich

Obwohl der Bundesrat das Gesetz nicht hätte blockieren können, da es sich um ein Einspruchsgesetz handelt, bestand die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, was das Inkrafttreten des Gesetzes verzögert hätte. Am Freitag kam jedoch keine Mehrheit für dieses Vorgehen zustande, da sich mehrere Bundesländer enthielten, darunter auch Berlin. Brandenburg stimmte bei der Abstimmung im Bundesrat für die Anrufung des Vermittlungsausschusses.

Sachsens Stimme wurde für ungültig erklärt, weil das Land nicht einheitlich abstimmte. Während der stellvertretende Ministerpräsident Wolfram Günther (Grüne) sich enthielt, sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU), dass er den Vermittlungsausschuss anrufen wolle.

Mehrere Landespolitiker hatten das Gesetz zuvor scharf kritisiert. Bemängelt wurde neben der Teil-Legalisierung an sich die geplante Anmestieregel für Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis. Die Länder warnten vor einer Überforderung der Justiz, welche tausende Fälle neu überprüfen müsse.

In Berlin gingen die Einschätzungen in der schwarz-roten Regierungskoalition dazu auseinander. Die CDU sieht das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis skeptisch. Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) wiederholte unmittelbar vor der Abstimmung ihre Kritik, das geplant Gesetz werde die Justiz nicht entlasten, sondern einen erheblichen Mehraufwand mit sich bringen.

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