Die Bundesregierung plant, eine staatliche Kaufprämie für Elektroautos wieder einzuführen. Das Förderprogramm aus dem Haus von Bundesumweltminister Carsten Schneider soll sich gezielt an Privathaushalte mit niedrigen bis mittleren Einkommen richten, wie die Bild berichtet. Demnach soll diese rückwirkend für alle Fahrzeuge gelten, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden.
Je nach Fahrzeugtyp, Haushaltseinkommen und Familiengröße können Käufer wohl zwischen 1500 und 6000 Euro erhalten. Die Basisförderung soll 3000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge sowie Brennstoffzellenautos betragen. Für Plug-in-Hybride sind 1500 Euro vorgesehen – allerdings nur, wenn diese weniger als 50 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen oder eine elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometern aufweisen. Familien mit Kindern können zusätzliche Zuschläge beantragen.
Die genaue Einkommensgrenze will Schneider noch bekanntgeben. In einem früheren Entwurf aus dem vergangenen Herbst war von maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen pro Haushalt die Rede gewesen.
Drei Milliarden Euro für 800.000 Fahrzeuge
Das Programm umfasst sowohl Kauf als auch Leasing von Neuwagen und ist unabhängig vom Listenpreis. Firmenwagen und Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen. Ein Online-Portal zur Antragstellung soll voraussichtlich im Mai freigeschaltet werden.
Insgesamt stellt die Bundesregierung drei Milliarden Euro bereit. „Die Mittel reichen für geschätzt 800.000 Fahrzeuge in den nächsten drei bis vier Jahren“, sagte Schneider. Er bezeichnete das Programm als „Anschub für die Elektromobilität in Deutschland“ und erklärte dessen Bedeutung für die heimische Automobilindustrie. Im Jahr 2025 seien etwa 80 Prozent der in Deutschland neu zugelassenen Elektroautos und Plug-in-Hybride aus europäischer Produktion gekommen, so der SPD-Politiker.
Die schwarz-rote Koalition hatte die Wiedereinführung der E-Auto-Förderung bereits im vergangenen Herbst beschlossen. Die frühere Kaufprämie war Ende 2023 abrupt ausgelaufen, nachdem das Bundesverfassungsgericht den Nachtragshaushalt für verfassungswidrig erklärt hatte.


