Theaterwelt

Dieter Hallervorden: Für seinen Geburtstag plant er etwas Besonderes

Für seinen 90. Geburtstag kann man sich manches vornehmen, nur wenige dürften aber einen Plan wie Dieter „Didi“ Hallervorden haben.

Schauspieler Dieter Hallervorden
Schauspieler Dieter HallervordenJens Kalaene/dpa

Dieter Hallervorden (89) hat seinen Plan für seinen nächsten Geburtstag öffentlich gemacht – und der klingt nicht gerade nach Ausruhen. Er werde die Hauptrolle in Molières „Der eingebildet Kranke“ spielen, teilte sein Berliner Schlosspark-Theater mit. Die Premiere ist an Hallervordens 90. Geburtstag (5. September). Er habe für diesen besonderen Anlass selbst eine neue Fassung und Übersetzung erstellt, die auch den Titel angepasst habe.

Hallervorden, der in Dessau geboren wurde, schrieb in den 70er-Jahren mit Sketchen in „Nonstop Nonsens“ Fernsehgeschichte und spielte in Filmen wie „Sein letztes Rennen“ und „Honig im Kopf“ mit. Schon seinen 85. feierte er auf der Theaterbühne – damals spielte er in „Gottes Lebenslauf“ niemand geringeren als Gott.

Didi Hallervorden zeigt Kanzler an

Zuletzt geriet Hallervorden in die Schlagzeilen, weil er Anzeige gegen Friedrich Merz (CDU) stellte. Hintergrund ist eine umstrittene Äußerung des Bundeskanzlers zum israelischen Angriff auf den Iran.

Merz hatte in einem ZDF-Interview mit Blick auf Israels Krieg gegen den Iran das Wort „Drecksarbeit“ benutzt. Moderatorin Diana Zimmermann hatte den Begriff in ihrer Frage benutzt, und Merz griff es auf: „Frau Zimmermann, ich bin Ihnen dankbar für den Begriff Drecksarbeit. Das ist die Drecksarbeit, die Israel macht für uns alle. Wir sind von diesem Regime auch betroffen. Dieses Mullah-Regime hat Tod und Zerstörung über die Welt gebracht.“

Anzeige wirft Merz Verstöße gegen Grundgesetz vor

Merz habe sich strafbar gemacht, auch wenn er die Äußerung nicht in Deutschland, sondern am Rande des G7-Gipfels in Kanada getätigt habe, argumentierte der frühere Bundestagsabgeordnete der Linken, Diether Dehm. Der Kanzler habe unter anderem gegen Artikel 26 des Grundgesetzes verstoßen. Demnach sind Handlungen, die das friedliche Zusammenleben von Völkern stören können, verfassungswidrig.