Im Fall der Schauspielerin Collien Fernandes hat die Staatsanwaltschaft Itzehoe gegenüber der Bild und dem Tagesspiegel einen Anfangsverdacht gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen bejaht. Wie die Ermittlungsbehörde am Freitag erklärte, habe die Auswertung der Berichterstattung des Magazins Spiegel über den Fall zu diesem Ergebnis geführt. Strafrechtlich gehe es demnach um den Vorwurf der Nachstellung.
Damit steht nun fest, gegen wen sich die zuvor eingestellten und kürzlich wieder aufgenommenen Ermittlungen richten. Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow hatte zunächst keine Angaben dazu gemacht, ob Ulmen Beschuldigter in dem Verfahren ist. Ursprünglich hatte Fernandes im November 2024 ein Fake-Profil in Berlin angezeigt, die Ermittlungen wurden schließlich nach Itzehoe übergeben und offenbar nach einem Kommunikationsfehler eingestellt.
Der Tatbestand der Nachstellung – im allgemeinen Sprachgebrauch als Stalking bekannt – ist in Paragraf 238 des Strafgesetzbuchs geregelt. Er umfasst unter anderem wiederholte unbefugte Handlungen wie Kontaktversuche, den Missbrauch persönlicher Daten oder das Verbreiten von Bildern einer Person, sofern diese geeignet sind, die Lebensgestaltung des Opfers erheblich zu beeinträchtigen. Im Grundfall droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Noch kein hinreichender oder dringender Tatverdacht
Ein Anfangsverdacht im Sinne der Strafprozessordnung liegt vor, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat bestehen. Die Schwelle dafür ist niedrig angesetzt – der Anfangsverdacht ist nicht mit einem hinreichenden oder dringenden Tatverdacht zu verwechseln, wie er etwa für eine Anklageerhebung oder einen Haftbefehl erforderlich wäre.
Fernandes wirft Ulmen vor, über rund zehn Jahre gefälschte Profile in ihrem Namen betrieben und darüber pornografisches Material verschickt zu haben. Zudem beschuldigt sie ihn körperlicher Übergriffe, was allerdings auf Mallorca geschehen sei und damit für die Ermittlungen in Deutschland nicht relevant wäre.


