Die Berliner Regierungskoalition aus SPD und CDU hat angekündigt, noch vor der Sommerpause eine Reihe von Gesetzesvorhaben auf den Weg zu bringen. Dazu gehört auch eine Anpassung des Berliner Neutralitätsgesetzes. Bisher dürfen Lehrerinnen in der Schule kein islamisches Kopftuch tragen – das soll sich nun ändern.
Das Verbot soll danach nur greifen, wenn aufgrund nachweisbarer Tatsachen durch das Kopftuch eine konkrete Gefährdung oder Störung des Schulfriedens vorliegt. Jeder einzelne Fall muss geprüft werden.
Landesmindestlohn: Der Landesmindestlohn in Berlin wird künftig an die Entwicklung des Mindestlohns auf Bundesebene gekoppelt. Er darf zum einen nicht unter dem des Bundes liegen. Zum anderen soll die prozentuale Steigerung der auf Bundesebene entsprechen. Außerdem regelt die Gesetzesnovelle, dass Zulagen und Zuschläge nicht angerechnet werden.
Berlin: Bald auch Kopftuch für Richterinnen und Polizistinnen erlaubt
Die Diskussionen um das Kopftuchverbot an Berliner Schulen schwelen schon länger. Ursprünglich verbot Berlins Neutralitätsgesetz Lehrkräften, Polizisten sowie Justizbediensteten, im Dienst religiöse Symbole offen sichtbar zu tragen. Islamverbände und ihre politischen Mitstreiter sahen darin eine Diskriminierung. Sie klagten und hatten Erfolg. 2015 fällte das Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil: Ein generelles Kopftuchverbot sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, es schränke die Grundrechte unverhältnismäßig stark ein. Seitdem ist klar: Das Berliner Gesetz ist nicht verfassungskonform. Seit Längerem wird – unter anderen von den Grünen – die Abschaffung gefordert.


