In Berlin dürfen muslimische Lehrerinnen seit zwei Jahren Kopftuch tragen. Nach Plänen der Grünen soll das auch für Polizistinnen oder Richterinnen gelten. Doch die schwarz-rote Landesregierung macht bisher nicht mit. Nun gibt es einen neuen Anlauf gegen das umstrittene Berliner Neutralitätsgesetz. Es ist ein Streit um Identitätspolitik.
Ursprünglich verbot Berlins Neutralitätsgesetz Lehrkräften, Polizisten sowie Justizbediensteten, im Dienst religiöse Symbole offen sichtbar zu tragen. Islamverbände und ihre politischen Mitstreiter sahen darin eine Diskriminierung. Sie klagten und hatten Erfolg. 2015 fällte das Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil: Ein generelles Kopftuchverbot sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, es schränke die Grundrechte unverhältnismäßig stark ein. Seitdem ist klar: Das Berliner Gesetz ist nicht verfassungskonform.

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