Drogenpolitik

Cannabis am Steuer: Bundesrat stimmt Grenzwert zu

Nach der Teil-Legalisierung von Cannabis folgen nun ergänzende Verkehrsregelungen. Bislang führt bei Autofahrern allein der Nachweis von Cannabis zu Konsequenzen. 

Künftig können Autofahrer legal mit einer gewissen Menge Cannabis im Blut fahren. 
Künftig können Autofahrer legal mit einer gewissen Menge Cannabis im Blut fahren. Rolf Poss/imago

Der Bundesrat hat die vom Bundestag beschlossenen neuen Bestimmungen und Bußgelder für Cannabis am Steuer durchgewunken. Damit gilt für Autofahrer künftig ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm des berauschenden Wirkstoffs THC pro Millimeter Blut – ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Für Fahranfänger und Mischkonsumenten von Cannabis und Alkohol kommen strengere Regeln. Die neuen Regeln sollen nach nun folgenden Gesetzesverkündung in Kraft treten, also voraussichtlich noch im Sommer. 

Nachdem Kiffen und privater Cannabis-Anbau für Volljährige seit 1. April mit vielen Vorgaben legal sind, folgen nun begleitende Verkehrsregelungen. Bisher gilt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von Tetrahydrocannabinol (THC) Folgen drohen. Dafür hat sich in der Rechtsprechung ein Wert von 1 Nanogramm etabliert. Beim Verkehrsgerichtstag sprachen sich Experten aber schon 2022 für eine „angemessene“ Heraufsetzung aus. Denn dies sei so niedrig, dass viele sanktioniert würden, bei denen sich eine Fahrsicherheitsminderung nicht begründen lasse.

Cannabis am Steuer: 500 Euro bei Überschreitung des Grenzwerts

Künftig gilt per Gesetz: Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr unterwegs ist, riskiert in der Regel 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Wenn dazu noch Alkohol getrunken wird, riskiert man in der Regel 1000 Euro Buße. Für Fahranfänger heißt es künftig wie bei Alkohol: In der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für unter 21-Jährige gilt ein Cannabis-Verbot – die Grenze von 3,5 Nanogramm gilt also nicht. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Bußgeld.

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