Umweltpolitik

Bundesverwaltungsgericht verurteilt Regierung zu Nachbesserung beim Klimaschutz

Die Richter gaben einer Klage der Deutschen Umwelthilfe statt. Die Klimaziele seien mit bisherigem Programm nicht erreichbar. Bundesregierung verweist auf kommendes Klimaprogramm.

Das Bundesverwaltungsgericht urteilte, dass die Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung nicht ausreichen.
Das Bundesverwaltungsgericht urteilte, dass die Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung nicht ausreichen.Jennifer Brückner / dpa

Die Bundesregierung muss ihr Klimaschutzprogramm aus dem Jahr 2023 nachschärfen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Dieses hatte geurteilt, dass die bisher aufgelisteten Maßnahmen nicht ausreichen, um die gesetzlich festgelegten Klimaziele zu erreichen. Damit setzte sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit ihrer Klage für mehr Klimaschutz durch.

Der 7. Senat unter Vorsitz von Bundesverwaltungsgerichtspräsident Andreas Korbmacher entschied, dass das Programm ergänzt werden muss, um eine Senkung der Treibhausgasemissionen zu erreichen. Laut altem Gesetz müssten die deutschen Emissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 sinken. Nach dem aktuellen Projektionsbericht der Bundesregierung verbleibt eine Lücke von mindestens 200 Millionen Tonnen CO2. Das Gericht klärte zudem die bislang offene Frage, ob Umweltverbände gegen Klimaschutzprogramme klagen können – und bejahte dies.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sprach von einem „Paukenschlag für den Klimaschutz“ und einer „klaren Niederlage für die Bundesregierung“. Die Regierung müsse jetzt sofort zusätzliche Maßnahmen nachholen, etwa ein Tempolimit oder den Abbau von Diesel- und Dienstwagenprivilegien.

Neues Klimaprogramm soll bis Ende März vorliegen

Das Klimaschutzprogramm von 2023 entstand noch nach alter Rechtslage. Seit einer Reform des Klimaschutzgesetzes 2024 gibt es keine verbindlichen Sektorziele mehr. Gegen diese Neuregelung haben Umweltverbände vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Eine Entscheidung in dieser Sache steht noch aus.

Vertreter der Bundesregierung erklärten in der Verhandlung, dass Ende März ein neues Klimaschutzprogramm vorgelegt werden solle. Damit würden die Klimaziele aus Sicht der Regierung erreicht.  Die DUH kündigte bereits an, erneut zu klagen, falls das Gesetz nicht ausreichend sei. (mit AFP und dpa)