Bundespolitik

Bundesverwaltungsgericht urteilt: AfD bleibt rechtsextremer Verdachtsfall

Die AfD bleibt unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrere Beschwerden der Partei abgewiesen.

Die AfD-Fraktionsspitze bei einem Parteitag
Die AfD-Fraktionsspitze bei einem ParteitagSebastian Kahnert/dpa

Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrere Nichtzulassungsbeschwerden der AfD zurückgewiesen. Damit gilt die Partei weiterhin offiziell als rechtsextremer Verdachtsfall und darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Das teilte das ZDF am Dienstag mit.

Nach Angaben des Senders hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gleich drei Beschwerden der AfD abgelehnt: die gegen die Einstufung der AfD selbst als rechtsextremistischen Verdachtsfall, die gegen die Einstufung der inzwischen aufgelösten „Jungen Alternative“ als rechtsextremistischen Verdachtsfall sowie die gegen die Einstufung des ebenfalls nicht mehr existierenden „Flügels“ als gesichert rechtsextremistisch. Nach Informationen des ZDF plant die AfD, gegen die Zurückweisung der Beschwerden eine Verfassungsbeschwerde einzulegen.

AfD sorgt sich um Wählerstimmen

Die Sorgen der Partei sind nicht unbegründet. Die AfD befürchtet, dass die Einstufung potenzielle Wähler abschrecken könnte. Zudem besteht die Gefahr, dass Parteimitglieder oder Funktionäre die Partei verlassen. Ein weiterer Punkt ist demnach die Befürchtung, dass die Entscheidung die Debatte über ein mögliches Verbotsverfahren neu entfacht.

Insbesondere die SPD hatte sich bei ihrem Parteitag im Juni einstimmig für ein solches Verfahren ausgesprochen. Einen endgültigen Antrag könnten der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stelle. Allerdings nur mit der nötigen Mehrheit, die jedoch in keinem dieser Gremien aktuell absehbar ist. Ein Parteiverbot kann in Deutschland ausschließlich durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden.