Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrere Nichtzulassungsbeschwerden der AfD zurückgewiesen. Damit gilt die Partei weiterhin offiziell als rechtsextremer Verdachtsfall und darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Das teilte das ZDF am Dienstag mit.
Nach Angaben des Senders hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gleich drei Beschwerden der AfD abgelehnt: die gegen die Einstufung der AfD selbst als rechtsextremistischen Verdachtsfall, die gegen die Einstufung der inzwischen aufgelösten „Jungen Alternative“ als rechtsextremistischen Verdachtsfall sowie die gegen die Einstufung des ebenfalls nicht mehr existierenden „Flügels“ als gesichert rechtsextremistisch. Nach Informationen des ZDF plant die AfD, gegen die Zurückweisung der Beschwerden eine Verfassungsbeschwerde einzulegen.
AfD sorgt sich um Wählerstimmen
Die Sorgen der Partei sind nicht unbegründet. Die AfD befürchtet, dass die Einstufung potenzielle Wähler abschrecken könnte. Zudem besteht die Gefahr, dass Parteimitglieder oder Funktionäre die Partei verlassen. Ein weiterer Punkt ist demnach die Befürchtung, dass die Entscheidung die Debatte über ein mögliches Verbotsverfahren neu entfacht.


