Noch nie haben so viele Menschen in Deutschland einen Kleinen Waffenschein besessen wie derzeit. Laut dem Bundesverwaltungsamt waren im Dezember 2025 mehr als 900.000 solcher Genehmigungen im Nationalen Waffenregister erfasst. Im Vergleich zu 2021 entspricht das einem Zuwachs von über 20 Prozent.
Der Kleine Waffenschein erlaubt es Inhabern, sogenannte Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen verdeckt in der Öffentlichkeit bei sich zu führen. Dabei handelt es sich nicht um scharfe Schusswaffen, sondern um Waffen, die etwa Knallpatronen, Pfefferspray-Kartuschen oder Leuchtsignale verschießen. Auf öffentlichen Veranstaltungen ist das Tragen dieser Waffen jedoch auch mit dem Kleinen Waffenschein untersagt.
Niedrige Hürden und unbegrenzte Gültigkeit
Ein wesentlicher Faktor für den kontinuierlichen Anstieg dürfte die vergleichsweise einfache Beantragung sein: Für den Kleinen Waffenschein müssen Antragsteller keine besonderen Voraussetzungen erfüllen – weder eine Sachkundeprüfung noch ein Bedürfnisnachweis sind erforderlich. Hinzu kommt, dass die einmal erteilte Genehmigung unbegrenzt gültig ist. Das bedeutet, dass sich die Zahl der registrierten Kleinen Waffenscheine über die Jahre kumuliert, da bestehende Genehmigungen nicht verfallen.
Die stetig wachsende Nachfrage wird von Experten häufig mit einem gestiegenen subjektiven Unsicherheitsgefühl in der Bevölkerung in Verbindung gebracht. Ob der Besitz solcher Waffen tatsächlich zur persönlichen Sicherheit beiträgt, ist unter Fachleuten allerdings strittig. Kritiker warnen davor, dass mehr Waffen im öffentlichen Raum das Eskalationsrisiko bei Konflikten erhöhen könnten.


