Sicherheit

Bewaffnete Verfassungsfeinde: Tausende Waffen in den Händen von Reichsbürgern

Trotz extremistischer Einstellungen besitzen Rechtsextremisten tausende legale Waffen. Eine Anfrage an die Bundesregierung legt alarmierende Zahlen offen.

Nach Auskunft der Bundesregierung besitzen bekannte Rechtsextrme über 4000 Waffen.
Nach Auskunft der Bundesregierung besitzen bekannte Rechtsextrme über 4000 Waffen.IMAGO/Christian Mang

Rechtsextremisten und sogenannte Reichsbürger besitzen in Deutschland weiterhin über tausende legale Schusswaffen. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums waren zum Jahresende 2024 mehr als 4000 erlaubnispflichtige Waffen im Nationalen Waffenregister auf Personen aus diesen Milieus registriert. Die Zahlen gehen aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor.

Insgesamt sollen Ende 2024 rund 1500 vom Verfassungsschutz als verfassungsfeindlich eingestufte Personen über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügen. Diese wird umgangssprachlich auch Waffenschein genannt. Darunter waren 1.120 Rechtsextremisten sowie 357 Reichsbürger. Zusätzlich besaßen mehrere hundert Personen aus diesen Milieus ausschließlich einen sogenannten kleinen Waffenschein.

Nach Auskunft der Bundesregierung entfielen im Jahr 2024 2996 Waffen auf rechtsextremistische Personen, 932 auf Reichsbürger sowie 124 auf Personen aus dem Spektrum der „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“. Neuere Daten liegen der Bundesregierung bislang nicht vor.

Im Vergleich zu den Vorjahren zeigen sich kaum Veränderungen. Sowohl die Anzahl der Waffen als auch die der Erlaubnisinhaber blieben laut Bundesregierung weitgehend stabil.

Bundesregierung verweist auf Zuständigkeit der Länder

Eine genauere Aufschlüsselung nach einzelnen Personen oder Bundesländern nimmt die Bundesregierung nicht vor. Zur Begründung verweist sie auf den Schutz laufender Ermittlungen und auf das Staatswohl. Durch die Aufschlüsselung nach Ländern könnten laufende Ermittlungen behindert werden. Zudem liege die Prüfung und der Entzug von Waffenrechten grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länderbehörden. (mit epd und AFP)