In Berlin wollen 25 Parteien bei der Bundestagswahl am 23. Februar antreten. Wie Landeswahlleiter Stephan Bröchler mitteilte, reichten die Parteien ihre Landeslisten und Direktkandidaten vor Ablauf der Frist ein. Dazu wurde eine Liste mit den entsprechenden Parteien veröffentlicht.
Die Wahlvorschläge für die Direktkandidaten gingen demnach an die Kreiswahlleitungen, die Landeslisten an den Landeswahlleiter. „Ob die Kandidatenaufstellung dann ordentlich erfolgt ist, entscheidet der Kreis- oder Landeswahlausschuss“, so Bröchler. Der Landeswahlausschuss befindet über die Zulassung von Landeslisten an diesem Freitag (24. Januar).
Mit Blick auf den Grünen-Kreisverband Pankow, dessen Bundestagsabgeordneter Stefan Gelbhaar womöglich Opfer einer Intrige wurde, heißt das: Fristgerecht ist es nicht mehr möglich, den Direktkandidaten für die Bundestagswahl auf einer Wahlversammlung neu zu bestimmen. Gelbhaar sitzt seit 2017 im Bundestag. Seit Mitte Dezember stehen Belästigungsvorwürfe gegen ihn im Raum, die er immer als Lüge zurückwies. In der Folge trat er im Dezember für die Grünen-Landesliste nicht an und wurde im Januar als Direktkandidat des Grünen-Kreisverbands Pankow gegen Julia Schneider ausgetauscht.
Gelbhaar-Affäre überschattet Grünen-Bundestagswahlkampf
Dem RBB hatten nach Angaben des Senders mehrere Frauen zum Teil anonym, zum Teil eidesstattlich versichert, von Gelbhaar belästigt worden zu sein. Am Freitag zog der Sender Teile seiner Berichterstattung dazu zurück und berichtete über Zweifel an der Identität einer Person, die solche Vorwürfe erhoben hatte.
Derzeit sei noch offen, ob die Partei der Rentner (PDR) sowie die Volksstimmen-Partei-Deutschland (VPD) berechtigt sind, eine Landesliste einzureichen. Der Bundeswahlausschuss hat diese in seiner Sitzung am 13. und 14. Januar 2025 für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag nicht als Parteien anerkannt. Der Landeswahlleiter prüft derzeit gemeinsam mit dem Landeswahlamt die Landeslisten mit den eingereichten Unterlagen, insbesondere die Unterstützungsunterschriften. Die Parteien mussten für ihre Landeslisten jeweils 2000 gültige Unterschriften von Wahlberechtigten in Berlin einreichen. Ausgenommen davon waren lediglich die Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind.
- Alternative für Deutschland (AfD)
- Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
- BÜNDNIS DEUTSCHLAND (BÜNDNIS DEUTSCHLAND)
- Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit (BSW)
- Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo)
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
- Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer
- DIE LINKE (DIE LINKE)
- Freie Demokratische Partei (FDP)
- FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
- Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
- MERA25 – Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit (MERA25)
- Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
- Partei der Humanisten (PdH)
- Partei der Rentner (PDR)
- Partei des Fortschritts (PdF)
- Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
- PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
- Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale (SGP)
- Volt Deutschland (Volt)
- Volkstimmen-Partei-Deutschland (VPD)
- WerteUnion (WerteUnion)


