Der Deutsche Bundestag hat einem Gesetzentwurf zugestimmt, der Wasserstoff-Projekten in Deutschland künftig eine deutlich höhere Priorität einräumt. Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD setzten das Vorhaben gegen die geschlossene Ablehnung sämtlicher Oppositionsparteien durch.
Kern des Gesetzes ist die Möglichkeit, Wasserstoff-Vorhaben als „von überragendem öffentlichen Interesse" einzustufen. Diese rechtliche Einstufung hat konkrete Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis: Planungs- und Genehmigungsverfahren können dadurch erheblich verkürzt werden, behördliche Fristen werden reduziert oder entfallen vollständig.
Vorhaben steht vor praktischen Herausforderungen
Das Gesetz erstreckt sich auf die gesamte Wertschöpfungskette des Energieträgers – von der Produktion über den Transport bis zur Speicherung von Wasserstoff. Die Bundesregierung sieht den Einsatz von Wasserstoff vor allem in Bereichen vor, die sich nur schwer direkt elektrifizieren lassen: in der Stahlindustrie sowie in der Luft- und Schifffahrt.
Allerdings steht das Vorhaben vor einer praktischen Herausforderung: Sogenannter „grüner Wasserstoff", der vollständig klimaneutral – etwa durch Elektrolyse mit Strom aus erneuerbaren Energien – hergestellt wird, ist bislang nicht in ausreichenden Mengen verfügbar.

