Politik

Bürgergeld: Reform soll „Milliarden-Einsparungen“ bringen – doch davon ist jetzt keine Rede mehr

Durch die Reform beim Bürgergeld sollten laut Union Milliardenbeträge eingespart werden. Doch jetzt ist von „keinen nennenswerten Einsparungen“ die Rede.

Bundeskanzler Merz und Arbeitsministerin Bas wollen das Bürgergld reformieren.
Bundeskanzler Merz und Arbeitsministerin Bas wollen das Bürgergld reformieren.Kay Nietfeld/dpa

Aus dem Bürgergeld soll im kommenden Jahr die sogenannte Grundsicherung werden. Das Bundesarbeitsministerium hat einen ersten Gesetzesentwurf dafür vorgelegt. Darin aufgeführt werden auch die geschätzten Einsparungen, welche die Reform der Sozialleistungen ermöglichen soll. Doch die liegen weit unter der Zielmarke, die Bundeskanzler Friedrich Merz Anfang September gesetzt hatte, wie die Tagesschau berichtet.

Demnach lassen sich nicht einmal 0,2 Prozent beim Bürgergeld einsparen. „Der Betrag wird sehr klein sein“, sagte Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales.

So sollen 2026 lediglich 86 Millionen Euro eingespart werden, 2027 sogar nur noch 69 Millionen Euro. Dem gegenüber stehen aber Gesamtausgaben des Bundes für das Bürgergeld, die im vergangenen Jahr Angaben der Bundesagentur für Arbeit zufolge bei rund 47 Milliarden Euro lagen. Es wird sogar wieder teurer: Ab dem Jahr 2028 entstehen zehn Millionen Euro Mehrkosten im Vergleich zu heute. Der Grund hierfür ist ein steigender Vermittlungsaufwand. 2029 sind es dann neun Millionen Euro mehr als aktuell, wie der Focus berichtet.

Union sprach von Einsparungen im zweistelligen Milliardenbereich

Die Union hatte im Wahlkampf noch Einsparungen im zweistelligen Milliardenbereich versprochen. Bundeskanzler Friedrich Merz sprach erst kürzlich noch von fünf Milliarden Euro.

Das Arbeitsministerium selbst rechnet laut dem eigenen Entwurf damit, dass die Reform keine „nennenswerten Einsparungen“ bringen werde. Diese könnten erst durch „verbesserte Arbeitsmarktintegration und eine Reduzierung der Leistungsberechtigten eintreten“.

Der Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums ging am Freitag in die regierungsinterne Abstimmung. Bis zum Jahresende soll er beschlossen werden. Der Bundestag muss dann 2026 noch zustimmen.