Grundsicherung

Bürgergeld-Reform: Einigung über letzte Streitpunkte

Die neue Grundsicherung bringt schnellere Strafen bei Terminversäumnissen und strengere Mietregeln für Empfänger. Union und SPD einigten sich in letzten Streitfragen.

Die Jobcenter sollen mehr Spielraum bei der Wiedereingliederung in Arbeit erhalten als im Kabinettsentwurf geplant.
Die Jobcenter sollen mehr Spielraum bei der Wiedereingliederung in Arbeit erhalten als im Kabinettsentwurf geplant.Jens Kalaene/dpa

Union und SPD haben ihre letzten Differenzen bei der Reform des Bürgergeldes beigelegt. Das Gesetz soll am Donnerstagvormittag im Bundestag verabschiedet werden, wie der Stern berichtet. Damit wäre einer der zentralen Konflikte der Koalition ausgeräumt.

Die finalen Verhandlungen führten Unionsfraktionschef Jens Spahn und SPD-Fraktionschef Matthias Miersch. Die letzten offenen Punkte drehten sich vor allem um Details in der Umsetzung.

Komplette Streichung nach dem dritten versäumten Termin

Kernstück der Reform sind deutlich verschärfte Sanktionen: Wer Termine beim Jobcenter wiederholt nicht wahrnimmt, muss künftig mit spürbaren Konsequenzen rechnen. Nach dem dritten versäumten Termin werden die Zahlungen vollständig eingestellt – einschließlich der Kosten für die Unterkunft. Bevor es so weit kommt, erhalten Betroffene allerdings die Möglichkeit, sich persönlich zu den Versäumnissen zu äußern.

Verschärft wird auch die Nachweispflicht: Jobcenter können künftig ein amtsärztliches Attest verlangen, wenn jemand wegen Krankheit einen Termin nicht wahrnimmt. Ein einfacher Krankenschein vom Hausarzt reicht dann nicht mehr in jedem Fall aus. Zudem sollen Arbeitgeber bei Sozialleistungsmissbrauch stärker zur Verantwortung gezogen werden.

Jobcenter erhalten mehr Spielraum, Mietregeln werden strenger

Im parlamentarischen Verfahren wurden gegenüber dem ursprünglichen Kabinettsentwurf einige Anpassungen vorgenommen: Die Jobcenter bekommen mehr Handlungsspielraum bei der Wiedereingliederung von Leistungsempfängern in den Arbeitsmarkt. Grundsätzlich kehrt die Reform weitgehend zum sogenannten Vermittlungsvorrang zurück – die Aufnahme einer Arbeit hat also wieder klar Vorrang vor anderen Maßnahmen.

Bei den Wohnkosten gelten künftig strengere Obergrenzen für Wohnungsgröße und Mieten. In Härtefällen, insbesondere wenn Kinder im Haushalt leben, sollen die neuen Maximalhöhen für Mieten jedoch etwas flexibler gehandhabt werden.

Die reformierte Grundsicherung soll nach aktuellem Stand noch im März die Zustimmung des Bundesrats erhalten. Das neue Gesetz tritt dann zum 1. Juli 2026 in Kraft.