Die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) kündigt juristische Schritte gegen die seit diesem Schulhalbjahr geltende zusätzliche Unterrichtsstunde für Lehrkräfte in Brandenburg an. „Bereits im März werden wir die ersten Klagen vor Arbeitsgerichten und Verwaltungsgerichten haben", sagte der Landesvorsitzende Günther Fuchs der Deutschen Presse-Agentur. Die Gewerkschaft bereitet derzeit Individualklagen vor.
Nach Angaben des Bildungsministeriums gilt die Mehrbelastung faktisch für rund 60 Prozent aller Lehrkräfte im Land. Ausgenommen sind Beschäftigte an Förderschulen, Berufsschulen und sozialen Brennpunktschulen. Es gibt partielle Entlastungen von Seiten des Landes. Aber davon profitieren nicht alle Lehrkräfte.
Regelung in Sachsen-Anhalt rechtswiedrig
Rückenwind erhalten die Kläger durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September. Die Leipziger Richter erklärten eine vergleichbare Regelung in Sachsen-Anhalt für rechtswidrig, da sie von der Ermächtigungsgrundlage im Landesbeamtengesetz nicht gedeckt sei.
Wie hart die Auseinandersetzung geführt wird, zeigt der Fall der Grundschullehrerin Birgit Pitschmann aus Sachsen-Anhalt: Nach fast 40 Dienstjahren wurde sie entlassen, weil sie die Zusatzstunde verweigert hatte.


