Berlin

„Alle reden von Enteignungen – außer wir“: Berliner SPD-Chef verteidigt sich

In der Enteignungsdebatte stellt sich die Berliner SPD klar gegen Zwangsmaßnahmen. Fraktionschef Saleh spricht sich klar dagegen aus.

Raed Saleh ist der Vorsitzende der Berliner SPD-Fraktion.
Raed Saleh ist der Vorsitzende der Berliner SPD-Fraktion.Soeren Stache/dpa

Das Enteignungsgesetz in Berlin sorgt weiter für Diskussionen. Im Juli hatte die Berliner SPD einen Gesetzentwurf eingebracht, in dem ausdrücklich von der „Vergesellschaftung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln sowie deren Überführung in Gemeineigentum“ die Rede ist. Trotz dieser Formulierung distanziert sich die SPD inhaltlich von Enteignungen.

Fraktionschef Raed Saleh erklärte in einem Gastbeitrag für den Tagesspiegel: „Alle reden von Enteignungen – außer wir. Wir reden von Gemeinwirtschaft.“ Das geplante Vergesellschaftungsrahmengesetz sei eine Reaktion auf steigende Preise und eine aus Sicht der SPD nicht mehr funktionierende soziale Marktwirtschaft. Saleh argumentiert, man könne damit „zum Beispiel im Wohnungswesen schneller, umfassender, günstiger und vor allem zielgerichteter regulieren, als lediglich das Eigentum zu entziehen und teuer entschädigen zu müssen.“ Enteignung sei „selten das wirksamste, immer aber das teuerste Mittel“.

Gesetzentwurf nicht mit CDU abgesprochen

Der Vorstoß stieß beim Koalitionspartner CDU auf scharfe Kritik – auch, weil es im Vorfeld offenbar keine Abstimmung mit der Partei des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner gab. Dieser reagierte deutlich: „Die Enteignungsdebatte schadet Berlin. Sie verunsichert Investoren, untergräbt Vertrauen in den Standort und gefährdet Arbeitsplätze. Mit mir wird es keine Enteignungen geben.“

Hintergrund der Debatte ist der Volksentscheid von 2021, bei dem sich 57,6 Prozent der Berlinerinnen und Berliner für die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne ausgesprochen hatten. Eine Umsetzung lässt bislang auf sich warten. Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ plant daher einen eigenen Gesetzentwurf.