Politik

Auch Betriebe betroffen: Berliner SPD legt offenbar Enteignungsgesetz vor

Die Berliner stimmten vor einigen Jahren für die Enteignung der Deutschen Wohnen. Nun legt die SPD ein Gesetz vor – das offenbar noch weiter geht.

Martin Hikel ist der Landesvorsitzende der Berliner SPD.
Martin Hikel ist der Landesvorsitzende der Berliner SPD.Bernd von Jutrczenka/dpa

Mehrere Jahre nach dem erfolgreichen Volksentscheid zum Thema „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ hat die Berliner SPD nun offenbar einen passenden Gesetzesentwurf. Wie die Bild-Zeitung berichtete, ist das Ziel die „Vergesellschaftungen von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln sowie deren Überführung in Gemeineigentum …“. Offenbar geht es dabei nicht nur um den Immobilienkonzern Deutsche Wohnen.

Auch „Produktionsmittel natürlicher oder juristischer Personen, die im Land Berlin Waren und Güter herstellen oder Dienstleistungen anbieten“ sollen offenbar verstaatlicht werden können.

Berliner stimmten 2021 für die Enteignung der Deutschen Wohnen

Im Juni hatten CDU und SPD in Berlin angekündigt, einen entsprechenden Entwurf für die Enteignung vorzulegen. Bis spätestens Mitte Dezember soll dieser dann im Abgeordnetenhaus erörtert werden – und dann beschlossen werden.

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner (CDU), reagierte mit einem Beitrag auf der Plattform X auf die Pläne der SPD. „Ich will eine starke Wirtschaft. Die Enteignungsdebatte schadet Berlin. Sie verunsichert Investoren, untergräbt Vertrauen in den Standort und gefährdet Arbeitsplätze“, so Wegner. „Mit mir wird es keine Enteignungen geben“.

Die Initiative Deutsche Wohnen & Co. einteignen ist seit 2018 aktiv. Ziel ist die Vergesellschaftung der Berliner Wohnungsbestände von Großvermietern mit über 3000 Wohnungen in Berlin. Dabei sollen die enteigneten Wohnungen in eine Anstalt des öffentlichen Rechts überführt werden. Dies würde etwa 243.000 der rund 1,5 Millionen Mietwohnungen in Berlin betreffen.

Erstes Ziel war dabei die Deutsche Wohnen, die zu dem Zeitpunlt mit ca. 110.000 Wohnungen die größte Vermieterin in Berlin war. Seit 2021 gehört die Deutsche Wohnen zum Vonovia-Konzern. Im Jahr 2021 erreichte der Volksentscheid 59,1 Prozent der Stimmen für die Enteignung. 40,9 Prozent lehnten das Vorhaben ab.

Die Initiaitve beruft sich auf Artikel 15 des Grundgesetzes. Darin steht: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden“.