Mit der Nominierung von Ann-Katrin Kaufhold für das Amt der Verfassungsrichterin hat die SPD eine Entscheidung getroffen, die bundesweit für viel Aufsehen sorgt: Denn die 48-jährige Professorin für Öffentliches Recht an der LMU München hat nie als Richterin gearbeitet und ist aufgrund ihrer linkskonservativen Positionen und ihrer radikalen Äußerungen zur Klimapolitik nicht unumstritten.
Darüber hinaus war sie im Jahr 2022 Mitglied der Berliner Expertenkommission zur Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit von Enteignungen. Damals von Grünen und Linken berufen, legte die Kommission im Folgejahr ein Gutachten vor, das für kontroverse Debatten sorgte: Darin steht, dass eine Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen juristisch möglich sei – auch dann, wenn Entschädigungen unterhalb des Verkehrswerts liegen würden. Initiativen wie Deutsche Wohnen & Co. enteignen werteten das Gutachten als wichtiges politisches Signal, andere sehen darin nicht weniger als einen fundamentalen Tabubruch.

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