Die Gaststätte„Schwarz Sauer“ im Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg muss seinen Außenbereich vorerst nicht wie vom Bezirksamt Pankow gefordert bereits um 22 Uhr schließen. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilbeschluss entschieden, wie der RBB berichtet. Die Sperrstundenverkürzung sei mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig, so das Gericht. In die Entscheidung floss dabei auch die Lage der Kneipe ein. Es liege demnach in einem belebten Ausgehviertel, in dem ohnehin viel Publikumsverkehr herrsche. Laut Internetangaben sind die regulären Öffnungszeiten des Lokals von 17 Uhr bis 4 Uhr.
Die Interessen des Betreibers seien daher stärker zu gewichten als die einer einzelnen Beschwerde führenden Nachbarperson, die nicht einmal Sichtkontakt zum Betrieb habe. Der Beschluss gilt allerdings nur bis zu einer etwaigen Hauptverhandlung. Ob es dazu kommt, ist derzeit offen. Noch könnte das Bezirksamt den Bescheid noch zurückziehen, wie es am Donnerstagabend heißt.
Wird daraus ein Präzedenzfall für die Bundesrepublik?
Der Anwalt des Lokals, Tjade Elix, sieht darin eine grundsätzliche Anerkennung der kulturellen Eigenart solcher Viertel. „Das juristisch Entscheidende war, dass erstmals im Mittelpunkt stand, dass wir uns in einem Kiez bewegen und dieser Kiez als Kulturgut und schutzwürdig angesehen wird“, sagte der Jurist dem RBB. Den Eilbeschluss nennt er eine „Blaupause“ für ähnliche Fälle deutschlandweit.
Der Streit um Lärmschutz in der Kastanienallee währt schon lange. Im Jahr 2004 gingen die ersten Beschwerden ein. Laut dem Bericht verschärfte sich die Lage 2023 erneut, als auch Anwohner abermals von Lärm gestört fühlten. Daraufhin setzte das Bezirksamt im November 2024 die frühere Sperrzeit fest. Der Widerspruch des Kneipenbetreibers wurde zunächst zurückgewiesen, nun allerdings von dem Gericht weitgehend anerkannt.


