Der einstweilige Stopp des Aufnahmeverfahrens von afghanischen Ortskräften im Rahmen der sogenannten „Überbrückungsliste“ durch die Bundesregierung ist rechtmäßig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Montag entschieden.
Konkret geht es um den Fall einer afghanischen Familie, einen in Afghanistan ehemals hochrangigen Richter, seiner Ehefrau und deren vier Kinder. Ihnen gegenüber erklärte das Bundesinnenministerium im Dezember 2022 seine Bereitschaft zur Aufnahme nach Deutschland im Rahmen der sog. „Überbrückungsliste“.
Immer wieder Rechtsstreit über Visa für Afghanen
Diese Überbrückungsliste ist für Personen bestimmt (meist keine Ortskräfte), die aufgrund ihrer früheren Tätigkeit seit der Machtübernahme der Taliban einer unmittelbaren Gefährdung ausgesetzt sind und denen deshalb mit Vorbehalt die Erteilung eines Visums in Aussicht gestellt wird.
Das Auswärtige Amt hatte im Frühsommer die von der Familie im Februar 2023 beantragten Visa verweigert. Das Verwaltungsgericht hatte bei einem Eilantrag zugunsten der Familie entschieden und ihr einen Visumanspruch zugesprochen. Das Oberverwaltungsgericht hob diese Entscheidung jedoch auf: Die Erklärung der Aufnahmebereitschaft nach Paragraf 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz sei kein rechtsverbindlicher Verwaltungsakt, sondern eine politische Absichtserklärung ohne Anspruch auf ein Visum. Der Bundesregierung stehe in solchen Fällen ein weiter außenpolitischer Ermessensspielraum zu. Der Beschluss ist unanfechtbar.
47 Afghanen landen am Montag in Hannover
Zuletzt gab es mehrere Gerichtsurteile zum Umgang mit afghanischen Ortskräften. Vergangene Woche entschied das OVG Berlin-Brandenburg, dass sich Afghanen mit gültiger Aufnahmezusage auch vor der Einreise nach Deutschland einer Sicherheitsprüfung unterziehen und dazu persönlich bei der Botschaft vorsprechen müssen.
Die Bundesregierung hatte im Herbst 2022 nach der Eroberung Afghanistans durch die radikalislamischen Taliban Aufnahmeprogramme für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen wie beispielsweise frühere Ortskräfte der Bundeswehr gestartet. Ihnen sollte dauerhaft eine Aufnahme in Deutschland aus humanitären Gründen ermöglicht werden. Union und SPD vereinbarten in ihrem Koalitionsvertrag allerdings, die Aufnahmeprogramme „soweit wie möglich“ zu beenden. In Pakistan sind deshalb viele afghanische Menschen zurzeit gestrandet.


