Der Berliner Senat hat einen Entwurf eines Gaststättengesetzes auf den Weg gebracht. Dieser sieht vor, dass Restaurants, Cafés und Kneipen sollen ihre Gäste in Zukunft länger auch vor der Türe bedienen dürfen.
Demnach wird die Außengastronomie in Ausgehvierteln künftig von Sonntag bis Donnerstag bis 23 Uhr sowie an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen bis Mitternacht erlaubt. Bisher ist in der Regel um 22 Uhr Schluss. Für eine längere Außengastronomie sind bisher Sondergenehmigungen nötig.
Langer Rechtsstreit um Außengastronomie
Nach Angaben von Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) gelten die Bereiche in der Stadt als Ausgehviertel, in denen es eine Vielzahl von Bars, Restaurants und Clubs gibt und die besonders abends und nachts viele Besucher verzeichnen. Zusätzlich können Bezirke per Allgemeinverfügung Bereiche festlegen, die als Ausgehviertel gelten.
Als Beispiele nannte sie die Kastanienallee in Prenzlauer Berg, den Winterfeldtplatz in Schöneberg oder die Simon-Dach-Straße in Friedrichshain. Zusätzlich können Bezirke Bereiche festlegen, die als Ausgehviertel gelten.
Voraussetzung für den längeren Betrieb ist, dass die Außengastronomie nicht „als störend auffällt“, wie es hieß. Bei hoher Lärmbelästigung für Anwohner können die Bezirke auch künftig Maßnahmen dagegen ergreifen und unter anderem die Öffnungszeiten dieser Restaurants oder Kneipen eingrenzen.
Mit dem Gesetzentwurf befasst sich nun der Rat der Bürgermeister, ehe er im Abgeordnetenhaus weiter beraten und beschlossen werden soll. Bislang ist die Rechtsgrundlage das Bundesgaststättengesetz aus 1971.


