Senat

Berliner Außengastronomie soll länger offen sein: Diese Straßen sind betroffen

Der Senat plant einen neuen Entwurf des Gatstättengesetzes. Restaurants, Kneipen und Co. sollen Gäste länger draußen bedienen dürfen.

Der Berliner Senat will die Außengastronomie verlängern.
Der Berliner Senat will die Außengastronomie verlängern.Maurizio Gambarini/Funke Foto Services/imago

Der Berliner Senat hat einen Entwurf eines Gaststättengesetzes auf den Weg gebracht. Dieser sieht vor, dass Restaurants, Cafés und Kneipen sollen ihre Gäste in Zukunft länger auch vor der Türe bedienen dürfen. 

Demnach wird die Außengastronomie in Ausgehvierteln künftig von Sonntag bis Donnerstag bis 23 Uhr sowie an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen bis Mitternacht erlaubt. Bisher ist in der Regel um 22 Uhr Schluss. Für eine längere Außengastronomie sind bisher Sondergenehmigungen nötig.

Langer Rechtsstreit um Außengastronomie

Nach Angaben von Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) gelten die Bereiche in der Stadt als Ausgehviertel, in denen es eine Vielzahl von Bars, Restaurants und Clubs gibt und die besonders abends und nachts viele Besucher verzeichnen. Zusätzlich können Bezirke per Allgemeinverfügung Bereiche festlegen, die als Ausgehviertel gelten.

Als Beispiele nannte sie die Kastanienallee in Prenzlauer Berg, den Winterfeldtplatz in Schöneberg oder die Simon-Dach-Straße in Friedrichshain. Zusätzlich können Bezirke Bereiche festlegen, die als Ausgehviertel gelten.

Voraussetzung für den längeren Betrieb ist, dass die Außengastronomie nicht „als störend auffällt“, wie es hieß. Bei hoher Lärmbelästigung für Anwohner können die Bezirke auch künftig Maßnahmen dagegen ergreifen und unter anderem die Öffnungszeiten dieser Restaurants oder Kneipen eingrenzen.

Mit dem Gesetzentwurf befasst sich nun der Rat der Bürgermeister, ehe er im Abgeordnetenhaus weiter beraten und beschlossen werden soll. Bislang ist die Rechtsgrundlage das Bundesgaststättengesetz aus 1971.

Zuletzt geriet die Debatte um die Außengastronomie erneut in die Schlagzeilen, da die Bar „Schwarzsauer“ in der Kastanienallee in Prenzlauer Berg sich seit Jahren in einem Konflikt mit dem Bezirksamt Pankow befindet. Konkret geht es dabei um Lärmbelästigung durch Gäste vor der Bar und die daraus resultierenden behördlichen Auflagen und Sanktionen. Das Bezirksamt legte eine Sperrstunde auf 22 Uhr fest. Mitte Dezember einigten sich dann Betreiber und Bezirksamt mit einem Vergleich vor dem Berliner Verwaltungsgericht. (mit dpa)