Im Streit um die 22-Uhr-Sperrstunde und die Bar „Schwarzsauer“ in Prenzlauer Berg haben sich der Bezirk und der Café-Betreiber geeinigt. Wie das Bezirksamt der Berliner Zeitung bestätigte, wurde mit dem Betreiber ein Vergleich vor dem Berliner Verwaltungsgericht geschlossen. „Den Vergleich in diesem Einzelfall kann ich bestätigen“, so ein Sprecher. Dieser habe jedoch keine berlinweiten Auswirkungen. Der Tagesspiegel hatte zuerst über den Vergleich berichtet.
Die Bar „Schwarzsauer“ in der Kastanienallee 13 befindet sich seit Jahren in einem Konflikt mit dem Bezirksamt Pankow. Konkret geht es dabei um Lärmbelästigung durch Gäste vor der Bar und die daraus resultierenden behördlichen Auflagen und Sanktionen.
Bezirksamt Pankow erteilte Auflagen für das „Schwarzsauer“
Das Bezirksamt Pankow erteilte der Bar wiederholt Auflagen. Zeitweise musste die Bar früher schließen, bei Verstößen gegen Lärmschutzauflagen wurden Strafen verhängt. Weiter wurden die Betreiber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Gäste nicht vor der Tür lärmen.
Die Barbetreiber argumentieren, dass sie nicht für das Verhalten von Menschen auf öffentlichem Grund verantwortlich gemacht werden können, sobald diese die Bar verlassen haben. Das Bezirksamt sah hingegen eine Mitverantwortung der Gaststätte für den durch sie verursachten Publikumsverkehr.
Der Fall wurde auch gerichtlich verhandelt. Die Bar wehrte sich gegen die Auflagen. Früher durfte die Bar auch nach 22 Uhr Gäste draußen bedienen, dann beschwerten sich Anwohner über den Lärm. Das Bezirksamt Pankow sah sich die Sache an, stellte Berechnungen zur Lautstärke an und entschied, dass von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens in der Bar statt vor der Bar getrunken werden sollte. Im Oktober fiel dann ein vorläufiges Urteil, das es der Bar erlaubte, auch nach 22 Uhr draußen zu bedienen. Das Bezirksamt kündigt an, möglicherweise dagegen vorzugehen.


