Berlin

Messerkontrollen in Berliner Bussen und Bahnen starten – Ausnahmen bei Wassermelone oder Kuchen

In Berlin gilt ab Donnerstag ein neues Waffengesetz im öffentlichen Nahverkehr. Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro drohen. Damit reagiert der Senat auf die hohe Zahl der Messerangriffe.

In Berlin gilt ab dem 17. Juli ein neues Waffengesetz in Bussen und Bahnen.
In Berlin gilt ab dem 17. Juli ein neues Waffengesetz in Bussen und Bahnen.UIG/imago

Im öffentlichen Personennahverkehr in Berlin tritt am Donnerstag ein neues Waffengesetz in Kraft. In Bussen, Bahnen, an Haltestellen und Bahnhöfen gelten ab sofort verschärfte Regeln für das Mitführen von Messern und anderen Waffen. Da das Verbot ohne Ausnahmen für die gesamten Einrichtungen gilt, werden keine zusätzlichen Hinweisschilder aufgestellt.

Das Land Berlin hat eine umfangreiche Liste verbotener Waffen veröffentlicht. Dazu zählen unter anderem Messer jeglicher Art, unabhängig von der Klingenlänge. Auch Schusswaffen, insbesondere Schreckschuss- und Signalwaffen, sowie Reizstoffsprühgeräte (z.B. Pfefferspray) sind erfasst. Die Regelungen gelten auch für Personen mit einem sogenannten kleinen Waffenschein.

Ausnahmen gibt es bei Kuchen und Wassermelone

Trotz klar formulierter Verbote gibt es Grauzonen und Ausnahmen. Einsatzkräfte wie Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste oder der Katastrophenschutz dürfen weiterhin Messer mitführen. Auch Beschäftigte in Bahnhofsgebäuden, etwa Friseure oder Mitarbeiter in der Gastronomie, sind vom Verbot ausgenommen.

Schwieriger wird die Bewertung bei Personen, die ein Messer beispielsweise zum Picknick oder zum Aufschneiden einer Wassermelone dabeihaben. Wer sich damit auf dem Weg in einen Park befindet, darf das Messer grundsätzlich mitführen.

Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Zuständig für die Kontrollen bleibt weiterhin die Berliner Polizei. Die Verkehrsbetriebe sollen die Beamtinnen und Beamten nach Möglichkeit unterstützen. Der Berliner Senat sah sich aufgrund der hohen Zahl an Messerangriffen im öffentlichen Nahverkehr gezwungen, das Waffenverbot auszuweiten. Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) kam es in den vergangenen drei Jahren zu insgesamt 324 Messerangriffen in Bussen und Bahnen.

Laut Innensenatorin Iris Spranger (SPD) wird die Arbeit der Polizei erleichtert. Sie kann durch die neue Rechtslage unabhängig von konkreten Verdachtsmomenten kontrollieren, ob jemand zum Beispiel auf einem Bahnhof eine Waffe bei sich hat. Bisher war das nicht erlaubt. Gefundene Messer oder Dosen mit Pfefferspray können dann beschlagnahmt werden.