Im öffentlichen Personennahverkehr in Berlin tritt am Donnerstag ein neues Waffengesetz in Kraft. In Bussen, Bahnen, an Haltestellen und Bahnhöfen gelten ab sofort verschärfte Regeln für das Mitführen von Messern und anderen Waffen. Da das Verbot ohne Ausnahmen für die gesamten Einrichtungen gilt, werden keine zusätzlichen Hinweisschilder aufgestellt.
Das Land Berlin hat eine umfangreiche Liste verbotener Waffen veröffentlicht. Dazu zählen unter anderem Messer jeglicher Art, unabhängig von der Klingenlänge. Auch Schusswaffen, insbesondere Schreckschuss- und Signalwaffen, sowie Reizstoffsprühgeräte (z.B. Pfefferspray) sind erfasst. Die Regelungen gelten auch für Personen mit einem sogenannten kleinen Waffenschein.
Ausnahmen gibt es bei Kuchen und Wassermelone
Trotz klar formulierter Verbote gibt es Grauzonen und Ausnahmen. Einsatzkräfte wie Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste oder der Katastrophenschutz dürfen weiterhin Messer mitführen. Auch Beschäftigte in Bahnhofsgebäuden, etwa Friseure oder Mitarbeiter in der Gastronomie, sind vom Verbot ausgenommen.
Schwieriger wird die Bewertung bei Personen, die ein Messer beispielsweise zum Picknick oder zum Aufschneiden einer Wassermelone dabeihaben. Wer sich damit auf dem Weg in einen Park befindet, darf das Messer grundsätzlich mitführen.


