Beschluss

Berlin: Gericht erlaubt ukrainische Fahnen am 8. und 9. Mai

Die Berliner Polizei verbot ukrainische Fahnen am Tag der Befreiung und am Tag des Sieges. Ein Gericht hob das Verbot auf – die Polizei akzeptiert die Entscheidung.

Urkainische Fahnen 
Urkainische Fahnen Sabine Gudath

Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Freitagabend das temporäre Verbot von ukrainischen Fahnen gekippt. Das teilte das Gericht mit. Fahnen der Ukraine dürfen damit am 8. und 9. Mai in Berlin an den sowjetischen Ehrenmalen gezeigt werden. An diesen Tagen wird der Tag der Befreiung und der Tag des Sieges begangen und an das Kriegsende erinnert.

Die Berliner Polizei twitterte in der Nacht, das Gericht habe die Gefährdungsbewertung anders beurteilt und das Zeigen ukrainischer Flaggen und Fahnen sowie ukrainische Marsch- und Militärlieder an den benannten Örtlichkeiten erlaubt. „Wir werden gegen den Beschluss kein Rechtsmittel einlegen.“

Patrick Heinemann: Das sagt der Anwalt der Eilantragsteller

Anwalt Patrick Heinemann, der die Eilantragsteller unterstützt, sagte der Berliner Zeitung: „Das Verwaltungsgericht hat unsere Rechtsauffassung bestätigt: Das Verbot ukrainischer Flaggen ist – mit den Worten des Gerichts – ‚offensichtlich rechtswidrig‘. Wer von seinem Grundrecht Gebrauch macht, sich öffentlich zur ukrainischen Nation und ihren historischen Opfern bei der Niederringung des Nationalsozialismus zu bekennen, ist keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Zudem fehlt es für die Behauptungen der Polizei, es drohten gewaltsame Auseinandersetzungen verfeindeter Lager, ‚an jeglichen Anhaltspunkten, um von einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit (…) auszugehen‘. Es wird abzuwarten sein, ob das Land Berlin gegen die Entscheidung Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht erheben wird.“

Die Berliner Polizei hatte am Freitag über ein Verbot informiert, wonach an diesen beiden Tagen das Zeigen der russischen und der ukrainischen Fahne an den sowjetischen Ehrenmalen in Treptow, Tiergarten und Schönholzer Heide untersagt ist. Das Verwaltungsgericht gab einem Eilantrag recht. Somit ist das Verbot für die ukrainische Fahne aufgehoben. Die russischen Fahnen bleiben nach jetzigen Stand aber verboten.