Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Freitagabend das temporäre Verbot von ukrainischen Fahnen gekippt. Das teilte das Gericht mit. Fahnen der Ukraine dürfen damit am 8. und 9. Mai in Berlin an den sowjetischen Ehrenmalen gezeigt werden. An diesen Tagen wird der Tag der Befreiung und der Tag des Sieges begangen und an das Kriegsende erinnert.
Die Berliner Polizei twitterte in der Nacht, das Gericht habe die Gefährdungsbewertung anders beurteilt und das Zeigen ukrainischer Flaggen und Fahnen sowie ukrainische Marsch- und Militärlieder an den benannten Örtlichkeiten erlaubt. „Wir werden gegen den Beschluss kein Rechtsmittel einlegen.“
Unsere Versammlungsbehörde hatte zum Schutz vor Konflikten und Auseinandersetzungen bei Versammlungen & Veranstaltungen am 8. und 9. Mai u.a. das Zeigen von ukrainischen Flaggen an Sowjetischen Ehrenmalen (Treptow, Tiergarten, Schönholzer Heide) per Allgemeinverfügung untersagt. https://t.co/Qa8mQLYkY9
— Polizei Berlin (@polizeiberlin) May 5, 2023
Patrick Heinemann: Das sagt der Anwalt der Eilantragsteller
Anwalt Patrick Heinemann, der die Eilantragsteller unterstützt, sagte der Berliner Zeitung: „Das Verwaltungsgericht hat unsere Rechtsauffassung bestätigt: Das Verbot ukrainischer Flaggen ist – mit den Worten des Gerichts – ‚offensichtlich rechtswidrig‘. Wer von seinem Grundrecht Gebrauch macht, sich öffentlich zur ukrainischen Nation und ihren historischen Opfern bei der Niederringung des Nationalsozialismus zu bekennen, ist keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Zudem fehlt es für die Behauptungen der Polizei, es drohten gewaltsame Auseinandersetzungen verfeindeter Lager, ‚an jeglichen Anhaltspunkten, um von einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit (…) auszugehen‘. Es wird abzuwarten sein, ob das Land Berlin gegen die Entscheidung Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht erheben wird.“



