Auch in diesem Jahr spricht die Berliner Polizei rund um den 8. und 9. Mai Verbote aus. An diesen Tagen jährt sich die Befreiung Deutschlands vom Nationalsozialismus zum 78. Mal. Auch das Ende des 2. Weltkrieges in Europa wird gefeiert. Traditionell besuchen zahlreiche Menschen entsprechende Mahnmale und Gedenkstätten – auch in der Hauptstadt. Doch der russische Angriffskrieg in der Ukraine hat auch hierzulande Einfluss auf die Feierlichkeiten.
„Dieser Krieg darf sich in Berlin, speziell im Hinblick auf das symbolträchtige Datum, nicht über den demokratischen Diskurs hinaus in Konflikten oder Auseinandersetzungen Bahn brechen“, teilte die Berliner Polizei am Freitag mit. Demnach sind an beiden Tagen sowohl Fahnen als auch Uniformen bei Gedenkveranstaltungen verboten.
Berlin: Diese Verbote hat die Polizei ausgesprochen
Die Ordnungshüter der Hauptstadt werden auch in diesem Jahr nach eigenen Angaben wieder sowjetische Ehrenmale und Kriegsgräber schützen. Dies basiere unter anderem auf dem deutsch-russischen Gesetz über die Kriegsgräberfürsorge aus den frühen 1990er Jahren. Aufgrund dessen spricht die Polizei mehrere Verbote aus.
- Russische und ukrainische Fahnen
- Georgsbänder
- Uniformen oder Uniformteile auch in abgewandelten Formen
- Marsch- bzw. Militärlieder abzuspielen
- Ausrufe zu tätigen, die aufgrund der aktuellen Situation geeignet sind, den Krieg in der Ukraine zu billigen, zu glorifizieren oder zu verherrlichen.



