Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat das Compact-Magazin verboten. Das teilte das Bundesinnenministerium am Dienstag mit. Demnach laufen seit dem frühen Morgen Durchsuchungen der Polizei in den Geschäftsräumen des Blattes in Werder und Falkensee in Brandenburg. Auch die Wohnräume von Chefredakteur Jürgen Elsässer und seiner Frau sowie von weiteren Compact-Beschäftigten und Anteilseignern in Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt würden nach Beweismitteln durchsucht. Der Verfassungsschutz hat das Magazin als rechtsextremistisch eingestuft.
„Die Organisationen richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne von Artikel 9 des Grundgesetzes und § 3 des Vereinsgesetzes“, heißt es in einer Erklärung des Bundesinnenministeriums zum Verbot. Die Compact-Magazin GmbH verbreite „antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte“.
Bundesinnenministerin @NancyFaeser hat heute die rechtsextremistische „COMPACT-Magazin GmbH“ sowie die „CONSPECT FILM GmbH“ verboten.
— Bundesministerium des Innern und für Heimat (@BMI_Bund) July 16, 2024
Seit den frühen Morgenstunden finden Durchsuchungen statt.
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Nach dem Verbot ermittelt das Landeskriminalamt Sachsen auch gegen einen 50-Jährigen in Pirna. Seit den frühen Morgenstunden durchsuchen Beamte der sogenannten Soko Rex Wohn- und Geschäftsräume, wie das LKA mitteilte. Die Vollzugsbehörde des LKA führe die erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung und Umsetzung eines Vereinsverbots durch. Ziel der Razzien in Brandenburg, Hessen und Sachsen-Anhalt sei die Beschlagnahmung von Vermögenswerten und Beweismitteln.
Faeser bezeichnete den Schritt als „harten Schlag“ gegen die rechtsextremistische Szene. „Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.“ Das Signal, das von dem Verbot ausgehen solle, sei: „Wir lassen nicht zu, dass ethnisch definiert wird, wer zu Deutschland gehört und wer nicht.“

Verfassungsschutz über Compact-Magazin: „Demokratiefeindliche und menschenwürdewidrige Positionen“
Schon im Jahr 2022 urteilte der Verfassungsschutz, das Magazin trage „als multimediales Unternehmen demokratiefeindliche und menschenwürdewidrige Positionen in die Gesellschaft“. Die führenden Akteure des Magazins unterhalten Kontakte zu wichtigen Akteuren der sogenannten Neuen Rechten. Das Unternehmen spielt dem Ministerium zufolge selbst eine zentrale Rolle bei deren Vernetzung.
Laut dem Bundesinnenministerium sind die Hauptprodukte des Unternehmens das monatlich erscheinende Compact-Magazin mit einer Auflage von 40.000 Exemplaren und der Onlinevideokanal Compact-TV. Zudem sei das Unternehmen in Onlinenetzwerken präsent und betreibe einen Onlineshop, in dem auch Artikel wie Kleidungsstücke, Plakate, Aufkleber, Tassen und Medaillen verkauft würden. Im Onlineshop von Compact kann man unter anderem auch eine Münze mit dem Konterfei des Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke erwerben. Elsässer bringt zudem seine Zuhörer bei Veranstaltungen mit Sprüchen wie „Ami go home und Freundschaft mit Russland“ zum Johlen.
Verfassungsfeindliche Haltung reicht nicht für Verbot
Neben der Compact-Magazin GmbH wurde auch die Conspect Film GmbH verboten. Beide Unternehmen dürfen von nun an nicht mehr weitergeführt werden, Verstöße dagegen gelten als Straftaten.
Für das Verbot einer Organisation reicht es nicht, wenn diese eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt. Weitere Voraussetzung ist, dass sie dies auch in aggressiv-kämpferischer Form tut. Das Bundesinnenministerium führt in seiner Mitteilung aus, es sei zu befürchten, dass Leser und Zuschauer der Medienprodukte von Compact durch die Publikationen, die auch „offensiv den Sturz der politischen Ordnung propagieren, aufgewiegelt und zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung animiert werden“.
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