Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat das Compact-Magazin verboten. Das teilte das Bundesinnenministerium am Dienstag mit. „Die Organisationen richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne von Artikel 9 des Grundgesetzes und § 3 des Vereinsgesetzes“, heißt es in einer Erklärung des Bundesinnenministeriums zum Verbot. Die Compact-Magazin GmbH verbreite „antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte“.
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Der Schritt ist weitreichend. Denn für ein Verbot dürfen Magazine nicht nur verfassungsfeindlich sein, sie müssen zu Umstürzen aufrufen und agitatorische Tendenzen aufweisen. Für das Bundesinnenministerium ist dies bei Compact gegeben.
Bei X werten viele Journalisten Faesers Schritt kritisch ein. Jochen Bittner von der Zeit schrieb: „Bei aller Verachtung, die man für den rassistischen #Compact-Dreck haben muss: Die hohen Hürden, die das GG vor einem Parteiverbot aufstellt, sprechen verfassungssystematisch eigentlich dagegen, dass eine Ministerin mal eben ein Medium verbieten darf, oder #JuraBubble?“
Bei aller Verachtung, die man für den rassistischen #Compact-Dreck haben muss:
— Jochen Bittner (@JochenBittner) July 16, 2024
Die hohen Hürden, die das GG vor einem Parteiverbot aufstellt, sprechen verfassungssystematisch eigentlich dagegen, dass eine Ministerin mal eben ein Medium verbieten darf, oder #JuraBubble?
Matthias Fischbach antwortete Bittner mit den Sätzen: „Habe auch meine Zweifel an diesem Vorgang. Dafür müssen mE wirklich gefährliche verfassungsfeindliche Bestrebungen eindeutig belegt sein. Mir ist außerdem kein Verschwörungsgläubiger bekannt, der nach einem Medienverbot von seinem Glauben abgefallen ist, im Gegenteil.“
Habe auch meine Zweifel an diesem Vorgang. Dafür müssen mE wirklich gefährliche verfassungsfeindliche Bestrebungen eindeutig belegt sein.
— Matthias Fischbach (@MMFischbach) July 16, 2024
Mir ist außerdem kein Verschwörungsgläubiger bekannt, der nach einem Medienverbot von seinem Glauben abgefallen ist, im Gegenteil.
Der Rechtsanwalt Peter Heilrath, der sich selbst als grün bezeichnet, verteidigte den Schritt. Er schrieb Bittner: „Jein. Wenn die Meinungsfreiheit benutzt wird, um die freiheitlich demokratische Grundordnung zu bekämpfen, sind wir im Bereich der grundrechtsimmanenten Schranken der Meinungsfreiheit und bei deren Begrenzung wiederum bei Schranken-Schranken, also zB Verhältnismäßigkeit. Das heißt, so ein Verbot kann durch das BMI durchaus grundgesetzkonform passieren. Natürlich steht aber der Rechtsweg offen.“
Jein. Wenn die Meinungsfreiheit benutzt wird, um die freiheitlich demokratische Grundordnung zu bekämpfen, sind wir im Bereich der grundrechtsimmanenten Schranken der Meinungsfreiheit und bei deren Begrenzung wiederum bei Schranken-Schranken, also zB Verhältnismäßigkeit.
— Peter Heilrath (@heilrath) July 16, 2024
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Der Journalist Sebastian Friedrich schrieb wiederum: „Mich wundert, wie groß die Freude über das Compact-Verbot bei vielen Linken ist. Egal ob man eher Junge Welt, analyse und kritik oder Jungle World liest: Dass die Normalitätsgrenzen offenbar enger gezogen werden, könnte sich mittel- bis langfristig als Bumerang erweisen.“
Mich wundert, wie groß die Freude über
— Sebastian Friedrich (@SebFriedrich) July 16, 2024
das Compact-Verbot bei vielen Linken ist. Egal ob man eher Junge Welt, analyse und kritik oder Jungle World liest: Dass die Normalitätsgrenzen offenbar enger gezogen werden, könnte sich
mittel- bis langfristig als Bumerang erweisen.
Jens Bisky schrieb wiederum: „In den letzten Jahren Weimars wurden ständig Zeitungen, Zeitschriften, Plakate, Veranstaltungen verboten. Es hat die Republik nicht stabilisiert.“
In den letzten Jahren Weimars wurden ständig Zeitungen, Zeitschriften, Plakate, Veranstaltungen verboten. Es hat die Republik nicht stabilisiert.
— Jens Bisky (@BiskyJens) July 16, 2024
