Die FDP-Fraktion im Bundestag will offenbar das Streikrecht in der öffentlichen Infrastruktur einschränken. Das Portal Table.Briefings berichtete am Dienstag über entsprechende Reformpläne. Demnach will die Bundestagsfraktion unter anderem eine Ankündigungsfrist und eine anschließende Abkühlungsphase von 72 Stunden bei Arbeitskämpfen erwirken.
Nach dem Vorschlag der AG Arbeit und Soziales soll bei Streiks im Bereich der öffentlichen Infrastruktur in Zukunft zudem ein Notbetrieb von 50 Prozent aufrechterhalten werden. Auch sollen Warnstreiks auf vier Werktage begrenzt werden, berichtete Table.Briefings weiter. Angesichts des monatelangen Streiks bei der Deutschen Bahn (DB) im Zuge des Tarifkonflikts mit der Lokführergewerkschaft GDL waren die Rufe aus der FDP nach einer Reform des Streikrechts lauter geworden.
Auch Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) äußerte sich in dieser Richtung. Die „Art und Weise“, wie die GDL ihren Arbeitskampf geführt habe, dürfe „keine Schule machen“, erklärte er Ende März.
Kritik von der Linken: „Größter Angriff auf das Streikrecht seit Jahrzehnten“
Laut dem Positionspapier soll es eine verpflichtende Schlichtungsvereinbarung geben, die den Ablauf des Verfahrens und die Berufung von Schlichtern festlegt. Für den Fall, dass dies nicht gelingt, soll eine neutrale Instanz einen Schlichter ernennen, hieß es in dem Bericht weiter. Der Vorschlag befindet sich demnach derzeit in der fraktionsinternen Abstimmung.
Scharfe Kritik kam von den Linken. Parteichefin Janine Wissler erklärte am Dienstagmorgen, die FDP plane mit ihren Vorschlägen „den größten Angriff auf das Streikrecht seit Jahrzehnten“ und verlasse damit „den Boden des Grundgesetzes“. Das Streikrecht sei für die Beschäftigten oftmals das einzige Mittel, um auf Augenhöhe verhandeln zu können. Wissler fuhr fort, sie erwarte daher von SPD und Grünen, „dass sie ihren Koalitionspartner hier in die Schranken weisen“.
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