Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch über mögliche Fehler bei der Beamtenbesoldung in mehreren Bundesländern. In Berlin war die Besoldung nach Ansicht des Gerichts über viele Jahre hinweg verfassungswidrig. Für den Zeitraum 2008 bis 2020 seien etwa 95 Prozent der Besoldungsgruppen der Berliner Landesbeamten mit dem Grundgesetz unvereinbar gewesen, heißt es in einem Beschluss. Das Land Berlin muss nun bis zum 31. März 2027 eine Neuregelung schaffen.
Der nun veröffentlichte Beschluss bedeutet allerdings nicht, dass nun alle Berliner Landesbeamten Nachzahlungen zu erwarten haben. Eine rückwirkende Behebung der zu niedrigen Löhne sei nur bei den Klägern des Ausgangsverfahrens nötig und bei denjenigen Beamten, über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden sei, teilte das Bundesverfassungsgericht mit.
Schon vor dem Urteil rechneten Fachleute mit einem hohen dreistelligen Millionenbetrag, der auf das Land zukommen könnte. Hintergrund ist die gesetzliche Vorgabe, dass die Besoldung im einfachen Dienst mindestens 15 Prozent über der Grundsicherung liegen muss. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg war bereits zu dem Schluss gekommen, dass dieser Abstand in Berlin über Jahre nicht eingehalten wurde. Der Berliner Senat hat bereits rund 200 Millionen Euro als Vorsorge im Haushalt eingeplant. Ob dieser Betrag ausreichen wird, ist allerdings offen.
Das Bundesverfassungsgericht entwickelte mit dem Beschluss seine eigene Rechtsprechung fort. Nach der Entscheidung verstieß das Land Berlin gegen das Alimentationsprinzip, wonach der Dienstherr seinen Beamten und deren Familien lebenslang einen amtsangemessenen Unterhalt zu gewähren hat. Dies war in Berlin dem Beschluss zufolge nicht erfüllt.


