Verkehr

Bahnstreik: Umbuchungen und Entschädigungen möglich – so kommen Sie an Ihr Geld

Trotz des Notfahrplans der Deutschen Bahn sind viele Reisende vom Lokführerstreik massiv betroffen. Das sollten Fahrgäste jetzt wissen. 

Gähnende Leere auf einem Bahnsteig des Hamburger Hauptbahnhofes 
Gähnende Leere auf einem Bahnsteig des Hamburger Hauptbahnhofes dpa

Die Lokführergewerkschaft GDL hat ihren fast sechstägigen Streik begonnen: Seit Mittwochfrüh ist der Fern-, Regional- und S-Bahn-Verkehr landesweit stark eingeschränkt - dem Plan der GDL zufolge bis Montagabend. Die Deutsche Bahn hat einen Notfahrplan aufgestellt, der ein begrenztes Angebot sichert. Reisende können ihre Fahrten verschieben. Was es sonst noch zu beachten gibt:

Was bietet der Notfahrplan der Deutschen Bahn?

Die Deutsche Bahn hofft darauf, rund jede fünfte Fernzugverbindung anbieten zu können. Ziel sei ein stark reduziertes, aber „stabiles“ Angebot, erklärte der Konzern. Außerdem werden längere Züge mit mehr Sitzplätzen eingesetzt. Reisende sollten sich 24 Stunden vor Fahrtantritt informieren und Sitzplatzreservierungen buchen, rät die Bahn.

Im Regionalverkehr gibt es regional große Unterschiede, was das Angebot betrifft. Zahlreiche Strecken werden von Privatbahnen betrieben, die nicht vom Streik betroffen sind.

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Bahnstreik: Kann ich kostenlos umbuchen?

Wer die geplante Bahnfahrt im Fernverkehr wegen des Streiks verschieben will, kann das Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen, die Zugbindung bei Sparpreisen und Super-Sparpreisen ist aufgehoben. Das Ticket gilt immer für den ursprünglichen Zielort, auch bei geänderter Streckenführung.

Sitzplatzreservierungen können kostenlos storniert werden. Wenn klar ist, dass ein gebuchter Zug ausfällt, oder eine Verspätung von mehr 60 Minuten absehbar ist, kann auch das Ticket kostenlos storniert werden. Das Geld gibt es in Form eines Gutscheins oder als Auszahlung zurück. Wer mit einem Ticket für den Nahverkehr auf einen höherwertigen Zug umsteigen will, etwa einen ICE oder EC, muss das Geld dafür auslegen, kann es sich aber rückerstatten lassen. Dies gilt jedoch nicht für das Deutschlandticket oder andere stark reduzierte Angebote.

Verspätung der Bahn: Wann gibt es Entschädigung?

Es gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte. Wer mindestens eine Stunde zu spät am Ziel ankommt, bekommt 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, bei zwei Stunden sind es 50 Prozent. Wenn frühzeitig absehbar ist, dass das Ziel mindestens eine Stunde später als geplant erreicht wird, dürfen Fahrgäste von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen.

Wurde nur ein Teil der gebuchten Strecke gefahren, können sich Fahrgäste den nicht genutzten Teil erstatten lassen. Wer die Reise abbricht und zum Ausgangsbahnhof zurückfährt, bekommt ebenfalls den vollen Preis zurück.

Wie komme ich an mein Geld?

Ansprüche können innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Es ist eine komplett digitale Rückerstattung möglich: Wenn das Ticket online oder mobil gekauft wurde, kann die Entschädigung über das eigene Kundenkonto in der Bahn-App oder auf bahn.de beantragt werden. Dies gilt jedoch nicht für zu stornierende Sitzplatzreservierungen. Reisende müssen sich dafür an eine DB Verkaufsstelle wenden.

Das Fahrgastrechte-Formular gibt es außerdem im Reisezentrum und am Informationsschalter der Bahn oder online zum Herunterladen - bei Verspätungen auch direkt im Zug. Die Unterlagen können digital oder per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte gesandt oder im Reisezentrum abgegeben werden.