Die Fraktionen von CDU und SPD im Berliner Abgeordnetenhaus haben ihren Entwurf für ein Vergesellschaftungsrahmengesetz vorgelegt. Der Schritt erfolgt als Reaktion auf den Volksentscheid Deutsche Wohnen & Co. enteignen aus dem Jahr 2021, bei dem sich rund 59 Prozent der Wähler für die Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen ausgesprochen hatten.
Trotz des klaren Votums meidet die Koalition den Begriff „Enteignung“. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Dirk Stettner erklärte dazu: „Wir haben durch das Rahmengesetz unmissverständlich klargestellt: Eigentum ist durch unsere Verfassung geschützt, und wir sorgen dafür, dass das auch weiterhin in Berlin gilt.“ Weiter sagte er, dass das Gesetz keine Enteignungen ermögliche und der Schutz des Berliner Landeshaushalts im Vordergrund stehe. „Wir schützen den Berliner Haushalt vor milliardenschweren Abenteuern. Eine Vergesellschaftung, die die Stadt auf Jahre hinaus finanziell lähmt, wird es mit uns nicht geben“, betonte Stettner.
„Ideologische Projekte zulasten der Stadt werden damit ausgeschlossen“
Stattdessen zielt der Entwurf darauf ab, Rechtssicherheit im Falle einer möglichen Vergesellschaftung zu schaffen. Laut CDU soll jede Maßnahme verfassungskonform und auf Basis des Verkehrswertes entschädigt werden. „Damit stellen wir sicher, dass niemand mehr behaupten kann, man könne Immobilien zum Schnäppchenpreis enteignen“, sagte Stettner. Die Ausgestaltung sei so eng gefasst, dass Vergesellschaftungen nur in klar belegbaren Ausnahmefällen überhaupt möglich seien. „Ideologische Projekte zulasten der Stadt werden damit ausgeschlossen“, erklärte er.
Der Koalitionsvertrag von CDU und SPD hatte die Ausarbeitung eines solchen Rahmengesetzes vorgesehen. Der nun vorgelegte Entwurf reagiert auf die politische Debatte, die seit dem Volksentscheid 2021 über den Umgang mit großen Wohnungsbeständen in Berlin geführt wird.


