Bundestagswahl

AfD wird im Netz für Seite 88 ihres Wahlprogramms kritisiert: Das ist die Antwort der Partei

Das Wahlprogramm der AfD umfasst 176 Seiten. Doch insbesondere eine Seite steht in der Kritik.

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AfDSebastian Kahnert/dpa

Absicht, oder nicht? Das fragte sich jetzt eine Userin im Netz, die beim Betrachten des AfD-Wahlprogramms zur Bundestagswahl feststellte, dass der Punkt „Verteidigungspolitik – Wiederherstellung der Wehrfähigkeit Deutschlands“ ausgerechnet auf Seite 88 zu finden ist. 88? Eine Abkürzung, die aufgrund der 8. Position des Buchstabens H im Alphabet gerne als Kürzel für „H**l Hitler“ verwendet wird.

„Ich habe gerade ins Wahlprogramm der AfD geguckt und da ist mir was aufgefallen. Und ich glaube nicht, dass das ein Zufall ist“, leitet die Social-Media-Userin ihr Video ein. „Und zwar wollte ich nachgucken, was die AfD eigentlich so plant wegen Krieg im Endeffekt. Und da steht Verteidigungspolitik – Wiederherstellung der Wehrfähigkeit Deutschlands auf Seite 88. Wollt Ihr mich verarschen? Don't tell me (dt. Erzählt mir nicht), dass das ein Zufall ist. Es ist kein Zufall. Das ist kein Zufall.“

Eine Mutmaßung, die man auch in Reihen der AfD mitbekommen hat. Sie teilt das Video sogar auf ihrer X-Seite, schreibt darüber: „Das ursprüngliche Vorhaben, das AfD-Wahlprogramm auf 666 Seiten zu drucken, mussten wir leider aus organisatorischen Gründen verwerfen. Wir bitten um Verständnis.“

Das steht auf Seite 88 des AfD-Wahlprogramms

Wie auch immer: Auf der ominösen Seite 88 und folgenden schreibt die Partei unter anderem: „Damit dem Hauptauftrag der Landes- und Bündnisverteidigung wieder Rechnung getragen werden kann, muss unsere Bundeswehr nicht nur finanziell gut ausgestattet sein, sondern ihr muss auch die Einsatzbereitschaft insbesondere bei Material und Personal zurückgegeben werden. Daher wollen wir die Wehrpflicht wieder einsetzen. Diese beinhaltet gemäß aktueller Gesetzeslage auch den Ersatzdienst.“

Und weiter: „Um Loyalitätskonflikte zu vermeiden, soll der Dienst in den Streitkräften ausschließlich deutschen Staatsbürgern vorbehalten bleiben.“