Es ist viel los in und um das Theater Ost in Adlershof: Noch im Dezember war der Schreck über eine Räumungsklage und ein zustimmendes Urteil des Landesgerichts groß gewesen. Eine Schockstarre trat aber nicht ein – eher das Gegenteil.
Theaterdirektorin Kathrin Schülein hat gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil, das sie zur Übergabe der gemieteten Räume an den Immobilienentwickler Stefan Klinkenberg verpflichtet, Berufung eingelegt. Sie erhofft von der nächsten Instanz, dem Kammergericht, eine gründlichere Prüfung, denn Zeugen wurden in der ersten Instanz nicht gehört. Stefan Klinkenberg, Architekt aus Kreuzberg, hatte die Räumungsklage mit der Begründung eingereicht, die Sanierung des Hauses und andere Bauarbeiten im Umfeld sollten beginnen.
Die Marke „Theater Ost“ hat Kathrin Schülein vergangene Woche beim Patentamt eintragen lassen; jetzt ist der programmatische Name dem Kulturprojekt sicher, egal wie der Wind weht.
Bezirk entscheidet: Nach wie vor förderungswürdig
Obendrein startete im großen Saal des Hauses vor vollständig ausverkauftem Haus eine neue Gesprächsreihe zur Förderung der deutsch-deutschen Debattenkultur. Der Titel: Perspektivwechsel. Holger Friedrich, Verleger der Berliner Zeitung, hatte zum Auftakt als Gesprächspartner den Publizisten Jakob Augstein zu Gast. Demnächst wird die West-Mediengröße Mathias Döpfner zur Debatte erwartet.
Eine nach dem Räumungsurteil aufgetauchte Sorge hat sich verflüchtigt: Der Bezirk Treptow-Köpenick zahlt nach wie vor monatlich einen Förderbeitrag von 2373,17 Euro. Ein Sprecher des Bezirks erläuterte auf Nachfrage, der für Kultur zuständige Bezirksstadtrat Marco Brauchmann (CDU) habe „die institutionelle Förderung 2026 u.a. für das Theater Ost beschlossen“.
Das Theater Ost sei „nach wie vor förderungswürdig, der Zuwendungsvorgang war zu keinem Zeitpunkt gestoppt oder ausgesetzt“. Die Raten für Januar und Februar 2026 in Höhe von 4746,35 Euro seien ausgezahlt. Es handelt sich um die einzige öffentliche Förderung für die Kulturinstitution.
Aber wie soll es weitergehen? Die Streitparteien haben in den vergangenen Wochen Vorstellungen entwickelt, aufbauend auf einem konstruktiven Vorschlag, den Stefan Klinkenberg bei einem Gespräch mit der Theaterdirektorin in Anwesenheit des für Treptow-Köpenick direkt gewählten Bundestagabgeordneten Gregor Gysi gemacht hatte: Demnach war Klinkenberg bereit, das historische Gebäude aus seiner in Erbbaurecht vom Land Berlin erworbenen Immobilie herauszulösen und für einen Euro an das Theater zu übergeben – abgestimmt mit dem Senat und verbunden mit den entsprechenden Pflichten zu Sanierung des denkmalgeschützten Baus, unter anderem der Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen.
Darauf aufbauend reagierte zu Jahresbeginn das Theater Ost, beraten von Holger Friedrich, mit folgendem Vorschlag: Eine von Kathrin Schülein und eventuell Kollegen zu gründende Gesellschaft übernähme von Klinkenberg das in Rede stehende Gebäude Studio 5 zum genannten Preis von 1 Euro. Diese Gesellschaft solle sich zur schrittweisen Sanierung innerhalb von zehn Jahren verpflichten und das Gebäude zur Nutzung an eine für diesen Zweck zu gründende Genossenschaft vermieten. Der Berliner Verlag und der neue Ostdeutsche Verlag würden für Veranstaltungen Miete zahlende Nutzer sein und so helfen, die Ertragslage zu verbessern.

Stefan Klinkenberg reagierte schnell – und zwar mit prinzipiellem Einverständnis hinsichtlich der Konstruktion, jedoch mit einer entscheidenden Einschränkung: „Mein Angebot zu einem Verkauf zum Preis von 1 Euro bezieht sich allerdings nicht auf das ganze Gebäude, sondern auf die derzeit von Frau Schülein gemieteten Räume, ca. 900 Quadratmeter, s. Mietvertrag – also die drei Etagen im Kopfbau, ca. 500 Quadratmeter, und den großen Studiosaal, ca. 400 Quadratmeter.“
Kathrin Schülein schlussfolgert: Die für den Theaterbetrieb unverzichtbaren Aufzüge, Gänge, Flure, Treppen, selbst der Backstagebereich der Bühne kämen nicht an die Nutzer! Tatsächlich sollen nach Klinkenbergs Vorstellungen die übrigen Räume des Bestandsgebäudes (insgesamt 2500 Quadratmeter) sowie der daneben geplante Neubau im Eigentum seiner Studio 5 Adlershof KG verbleiben. Gemeinschaftsflächen sollten demnach gemeinsam erschlossen werden, Sondernutzungsrechte am Gemeinschaftseigentum geregelt werden.
Wegen „geringen Bedarf an zusätzlichen Büroräumen in Adlershof“ (Klinkenberg) soll im Neubau, anders als ursprünglich vorgesehen, nun womöglich in der direkten Nachbarschaft des Theaters eine Unterkunft für Wohnungslose entstehen, als soziales Projekt mit Aussicht auf öffentliche Förderung. Zugleich solle der Neubau, so Klinkenberg, die Erschließung der Obergeschosse des Bestandsgebäudes möglich machen, ebenso wie Barrierefreiheit und – wichtig! – „die Finanzierung des Gesamtvorhabens“.

Klingt zunächst gut, doch Schülein riecht den Braten: „Wir würden dann für alles – Gänge, Aufzüge, Lager, Garderoben – extra Miete bezahlen. Da will er sich von uns alle Kosten wieder reinholen.“ Er sehe eben alles „aus Unternehmersicht“. Zudem sei die Variante unpraktikabel: „Wir müssten ständig neu bitten, hätten immer neue Kosten. Also permanente Abhängigkeit und ständige Ärgerquelle.“ Das Theater brauche aber für sein Handeln eine gewisse Autonomie. Die ursprüngliche Variante, also Überlassung des gesamten Gebäudes, hält sie für diskussionswürdig.
Auf Nachfrage erklärt Stefan Klinkenberg: „Das Konzept Eigentumsteilung und Übergabe des ganzen Hauses, wie bei dem Termin mit Herrn Gysi besprochen, ist nicht für 1 Euro möglich.“ Es seien Gemeinschaftsflächen zu finanzieren, die teilweise im Neubau lägen; der Vorschlag müsse zumindest die anteiligen Vorlauf-, Planungs- und Sanierungskosten decken. Das wären nach seinen Berechnungen für Vorlauf und Planung 800.000 Euro brutto. Immer wieder betont der Immobilienentwickler die Komplexität des Projektes.
Stefan Klinkenberg sieht sich als sozialer Unternehmer, als „Möglichmacher“, dem die Kultur, auch das Theater Ost, am Herzen liege, und verweist auf von ihm verantwortete Projekte wie das Bürgerprojekt Rathaus Friedrichshagen oder das Kulturhaus Palisadenstraße im ehemaligen Umspannwerk. Wegen dieser Referenzen habe ihn das Land Berlin angesprochen. Er schreibt, 20 Jahre lang habe der Senat nach einem Projektentwickler gesucht und schließlich ihn gebeten, ein tragfähiges und finanzierbares Konzept zu entwickeln. Das habe er getan.
Klare Vorgaben im Erbbaupachtvertrag
Der Mieterin Schülein wirft er unter anderem vor, nicht gesprächsbereit zu sein, den Spielbetrieb ohne notwendige Genehmigungen und amtlich bestätigte Brandschutzsicherheit fortzusetzen. Er warnt, die Nutzung stelle unter diesen Umständen ein hohes Risiko dar. Und er äußert subtil Zweifel an der Kompetenz der Theaterfrau in Immobilienfragen. Er klagt, der Unterhalt der Immobilie koste ihn ca. 100.000 Euro im Jahr, Frau Schülein zahle mit ihrer geringen Miete nur einen Teil davon. Gerade habe er 8000 Euro für die Reparatur des Daches ausgegeben.
Und er stört sich an der laufenden Kampagne „Volkseigentum und Entschädigung“, unter anderem bei der vom Theater Ost am 1. November 2025 durchgeführten „Rettungskonferenz“. Seine Botschaft an die recherchierende Journalistin: „Die Sichtweise von Frau Schülein weicht teilweise sehr weit von der Realität ab und ist von einem bestimmten Glauben geprägt.“
Das Theater Ost hatte den Investor anfangs als Glücksfall gesehen, doch, so Kathrin Schülein, durch die Erfahrung der jüngsten Vergangenheit sei man tief enttäuscht worden. Nun sieht man ihn als profitgierigen Investor aus dem Westen und verteidigt das Theaterprojekt im Interesse des Publikums.
Sie wirft Klinkenberg unter anderem vor, durch die über Jahre verzögerte Sanierung (u.a. der Heizungsanlage) die Kosten für die ersatzweise genutzte Elektroheizung in enorme Höhen getrieben zu haben. Beide streiten, wer die Kosten tragen soll. Kathrin Schülein sagt dazu: „Wir haben uns durch unser zehnjähriges Engagement, das den Erhalt des denkmalgeschützten und maroden Gebäudes sicherte, das Recht der Mitbestimmung am ehemaligen Volkseigentum erarbeitet.“
Am 11. Februar 2026 steht ein Treffen mit Alexander Slotty (SPD), Staatssekretär für Bauen und Amtschef der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, an. Das Land Berlin als Grundstückseigentümer hat Klinkenberg die Immobilie per Erbbaurechtsvertrag überlassen. In dem Vertrag ist festgelegt, dass das historische, 1952 als Sendesaal für den Fernsehfunk der DDR eröffnete und später als Studio 5 unter anderem als Produktionsort der „Aktuellen Kamera“ genutzte Gebäude, langfristig zu erhalten ist – und zwar als Kulturstandort. Das Theater Ost ist ausdrücklich – als heutiger wie künftiger Mieter nach einer Sanierung – aufgeführt. Kathrin Schülein weist darauf hin, dass der Senat allen vom Erbbaurechtsvertrag abweichenden Konzepten zustimmen muss.
Klinkenberg hat darauf gedrängt, ein gemeinsames Konzept vorzulegen. Das liegt nicht vor. Kathrin Schülein lässt sich nicht zur Eile drängen und verweist auf Klinkenbergs veränderten Vorschlag. Dieser wiederum weist den Vorwurf zurück, Schlangenlinien zu fahren. Die Theaterdirektorin fragt sich: „Und was macht er morgen?“ Und wirft ihm zweifachen Wortbruch vor: „Zuerst war er bereit, den Erbbaupachtvertrag unter bestimmten Bedingungen abzugeben, schlug die Übergabe seiner GmbH & Co. KG an uns vor. Kurze Zeit später hat er das widerrufen. Dann äußerte er in Anwesenheit von Gregor Gysi Bereitschaft, das historische Gebäude für einen Euro an das Theater zu übergeben. Dann war alles nicht mehr so gemeint.“ Sie sagt: „Das Vertrauen ist weg.“
Holger Friedrich: Hilfe ja, wirtschaftliches Interesse nein
Holger Friedrich hat mehrfach öffentlich betont, er wolle alle seine Erfahrungen als Unternehmer und auch materielle Unterstützung einbringen, „damit dieses Theater gerettet werden kann“. Er stellt klar: „Ich will weder das Gebäude noch das Gelände, noch die Betriebsgesellschaft kaufen. Ich habe keine wirtschaftlichen Interessen.“ Seine Gäste treten, so wie er selbst, in der Gesprächsreihe Perspektivwechsel ohne Honorar auf; alle Einnahmen aus den gut verkauften Veranstaltungen fließen an das Theater Ost.
Für den Immobilienentwickler läuft die Frist von drei Jahren für die im Februar 2025 (damals für Büros im Neubau) erteilte Baugenehmigung. Er weist darauf hin, dass er laut Erbbaurechtsvertrag verpflichtet ist, innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung die Baumaßnahmen umzusetzen.
Großes Programm trotzt Räumungsklage
Über allem schwebt weiterhin die vom Kreuzberger Architekten Klinkenberg angestrengte Räumungsklage. Auf Nachfrage, ob er sie nicht im Sinne einer Deeskalation in weiteren Gesprächen zurückziehen wolle, antwortet Stefan Klinkenberg: „Es werden nach wie vor keine konstruktiven Gespräche geführt – ich werde die Klage nicht zurückziehen – die Frage ist, wann ich die Räumungsklage umsetze.“




