Die Berliner Polizei wird in Pressemeldungen und Social-Media-Beiträgen auch weiterhin keine Nationalitäten von Tatverdächtigen nennen. Dies werde nur dann initiativ benannt, wenn es in dem jeweiligen Einzelfall für das Verständnis der Tat notwendig sein sollte, sagte SPD-Innensenatorin Iris Spranger am Montag.
Der Auskunftsanspruch der Presse bleibe davon unberührt. Auf entsprechende Anfrage werde die Nationalität der tatverdächtigen Person aber benannt, ergänzte Spranger. „Ein sorgfältiger Ausgleich zwischen Informationsinteresse und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte sowie dem Schutz vor Diskriminierung und Vorverurteilung, besonders für vulnerable Gruppen, erscheint mir heute wichtiger denn je.“
Andere Bundesländer wie etwa Schleswig-Holstein, aber auch die Bundespolizei, benennen die Nationalität eines Tatverdächtigen. „Eine Bewertung, wie andere Bundesländer ihre Amtsgeschäfte führen, steht mir nicht zu“, sagte Spranger im Innenausschuss auf eine entsprechende Frage der AfD. „Polizei ist Ländersache, und das ist auch gut so.“
„Aus der Forschung in Kriminologie und den Sozialwissenschaften wissen wir viel über die Ursachen von Kriminalität und kriminalitätsfördernden Faktoren“, so Spranger. „Wir wissen aber auch: Vornamen und Staatsangehörigkeiten gehören nicht dazu.“ Berlin werde sich an den Leitlinien des Grundgesetzes und des Presserates orientieren.

