Messerkriminalität

Darum gibt der Berliner Senat die Vornamen von Messertätern doch nicht preis

Die AfD wollte wissen, wie die deutschen Tatverdächtigen heißen. Derweil ziehen vier Verfassungsrichter einen schrägen Vergleich.

Iris Spranger (SPD), Berliner Senatorin für Inneres und Sport
Iris Spranger (SPD), Berliner Senatorin für Inneres und SportBernd von Jutrczenka/dpa

Der Berliner Senat wird die Vornamen mutmaßlicher Messerangreifer auch künftig nicht herausgeben – und das, obwohl das Landesverfassungsgericht in der vergangenen Woche festgestellt hat, dass der AfD-Politiker Marc Vallendar in seinem Fragerecht als Abgeordneter verletzt wurde.

In einer parlamentarischen Anfrage vom Mai 2024 wollte der Abgeordnete unter anderem die 20 häufigsten Vornamen von 1197 bei Messerangriffen festgestellten Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit wissen, die im Jahr 2023 ermittelt wurden. Die Senatsinnenverwaltung lehnte eine Auskunft ab, aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte der Tatverdächtigen. Diese könnten dann identifizierbar sein.

Berliner Zeitung

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