Das Bezirksamt Neukölln hat sein Vorkaufsrecht für ein Haus in der Jansastraße 12 ausgeübt – und das mit Erfolg. Seit Donnerstag gehört es damit zum Bestand der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Stadt und Land. Das geht aus einer Mitteilung des Bezirks hervor.
Ursprünglich hatte das Bezirksamt sein Vorkaufsrecht für das Haus im November vergangenen Jahres ausgeübt. Auslöser dafür waren erhebliche Verstöße gegen die Regelungen des Milieuschutzes. So seien Wohnungen ohne Genehmigung baulich verändert worden. Andere Wohnungen wiederum seien unzulässig etwa gewerblich genutzt worden. Der ursprüngliche Käufer habe die Unterzeichnung einer Abwendungsvereinbarung mit dem Bezirk abgelehnt, hieß es.
„Wieder geordnete Mietverhältnisse herstellen“
Nach eigenen Angaben hat Neukölln zum ersten Mal das Vorkaufsrecht auf dieser Grundlage ausgeübt. Verkäufer und Käufer hatten im Dezember zunächst Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Nach Angaben des Bezirks wurde dieser nun zurückgezogen und der Vorkauf konnte bestandskräftig werden.
Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat für Stadtenwicklung, Umwelt und Verkehr, freut sich für die Mieter, wie er sagt, dass sie nun Klarheit über die Zukunft des Hauses an der Jansastraße haben. „Nun geht es darum, dort wieder geordnete Mietverhältnisse herzustellen, die illegalen Umbauten zurückzubauen und das Haus gut zu verwalten“, so Biedermann. Laut dem Bezirksstadtrat bestärkt der Fall Neukölln nun, alle Instrumente zu nutzen, um bezahlbares Wohnen in dem Bezirk zu sichern. Doch wie sieht es zum Beispiel mit der Immobilie am Herrfurthplatz 7 im Neuköllner Schillerkiez aus?
Herrfurthplatz 7 organisiert sich
Deren Bewohner haben Mitte Januar einen Brief vom Bezirksamt bekommen, dass das Gebäude verkauft sei. Die Vorkaufsprüfung laufe noch. Die Mieter hoffen darauf, dass am Ende nicht der Investor den Ton angibt, sondern dass die Stadt, ob direkt oder über eine Wohnungsbaugesellschaft beziehungsweise Genossenschaft, doch noch eingreift. Um sich dafür einzusetzen und ihrem Wunsch beziehungsweise ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen, organisierten die Anwohner des Herrfurthplatzes sogar eine Kundgebung.
Das betroffene Haus gehörte der Kunsthistorikerin Helga Kliemann, die am 4. Februar 2024 verstarb. Anschließend ging das Vermächtnis Kliemanns an die nach ihr und ihrem Partner benannte Stiftung, die Carl-Heinz-und-Helga-Kliemann-Stiftung. Diese wird von der landeseigenen Stiftung Stadtmuseum Berlin verwaltet.
Das sagt das Bezirksamt Neukölln
Auf Anfrage der Berliner Zeitung teilt eine Sprecherin des Bezirksamts Neukölln mit, dass im Fall der Jansastraße nicht zum ersten Mal das Vorkaufsrecht ausgeübt wird. Es sei lediglich das erste Mal auf der Grundlage, dass dort in erheblichem Umfang nicht genehmigte und nicht genehmigungsfähige Grundrissveränderungen und Nutzungsänderungen stattgefunden haben.
Mit den Bewohnern vom Herrfurthplatz 7 sei der Bezirk im Austausch. So habe man sie damals über den Verkauf informiert. Vor zwei Wochen hat auch Jochen Biedermann als zuständiger Stadtrat an der Mieterversammlung teilgenommen. Ob die Voraussetzungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts erfüllt sind, werde derzeit noch geprüft.
Wann greift das Vorkaufsrecht?
Damit ein Vorkaufsrecht des Bezirks begründet werden kann, müssen erhebliche Missstände und Mängel in einer erheblichen Anzahl von Wohnungen vorliegen. Diese liegen etwa vor, wenn „ungesunde Wohnverhältnisse“ bestehen, erklärt die Sprecherin des Bezirksamts Neukölln. Dazu gehören zum Beispiel erhebliche Schimmelbildung durch Wassereintritt oder fehlende Beheizbarkeit der Wohnungen. Mängel liegen vor, wenn eine „erhebliche Beeinträchtigung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs“ vorliegt. Dazu zählen etwa Fenster, die nicht geschlossen werden können, oder defekte Elektrik.
Eine weitere Grundlage seien illegale bauliche Veränderungen, die gegen die Milieuschutzverordnung verstoßen und während ihrer Geltung durchgeführt worden sind – so etwa im Falle der Jansastraße. Der Bezirk entscheide sich gegen die Nutzung des Vorkaufsrechts, wenn die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen oder aus anderen Gründen ein Kauf nicht möglich sei.
Neukölln prüfe Hausverkäufe in Milieuschutzgebieten
Sofern die genannten Voraussetzungen vorliegen, könne der Bezirk sein Vorkaufsrecht zugunsten eines Dritten ausüben – in der Regel zugunsten einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft oder einer Genossenschaft, sagt die Sprecherin des Bezirksamts Neukölln. Sollte sich kein Dritter finden, der in den Kaufvertrag eintritt und die vom Bezirk verlangten Bedingungen erfüllt, kann ebenso kein Vorkauf stattfinden. Schließlich kann der Käufer in diesem Fall anstelle des Vorkaufs eine Abwendungsvereinbarung mit dem Bezirk abschließen.
Der Bezirk Neukölln überprüft nach eigener Aussage alle Hausverkäufe in Milieuschutzgebieten darauf, ob die Voraussetzungen im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegen, informiert die Bewohner und versammelt die Mieter.


