Bleibt das Skandieren einer als Terror-Parole eingestuften Losung in Berlin künftig folgenlos? Eine Richterin am Amtsgericht Tiergarten hat einen 23-jährigen Studenten freigesprochen, der auf einer propalästinensischen Demonstration den verbotenen Slogan „From the River to the Sea“ gerufen hatte.
Die Parole, die von vielen als Aufruf zur Vernichtung Israels gewertet wird, wurde Ende 2023 von der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) offiziell verboten. Allerdings gehen deutsche Gerichte bislang uneinheitlich mit dem Verbot um. So verurteilte das Berliner Landgericht im November 2023 eine 42-jährige Frau zu einer Geldstrafe von 1300 Euro, weil sie den Slogan über Instagram verbreitet hatte.
Berliner Richterin: Keine „Kriminalisierung von politischem Protest“
Im Fall des Berliner Studenten entschied das Amtsgericht nun anders. Laut einem Bericht der taz wurde ihm vorgeworfen, Terrorpropaganda betrieben zu haben – doch das blieb folgenlos.


