Hass-Parolen gegen Israel

Student skandierte auf Demo Terror-Parole – doch Berliner Richterin spricht ihn frei

Der 23-Jährige rief auf einer propalästinensischen Demonstration den verbotenen Slogan „From the River to the Sea“.

Pro-Palästinenser-Demonstration vor dem Auswärtigen Amt in Berlin
Pro-Palästinenser-Demonstration vor dem Auswärtigen Amt in BerlinEmmanuele Contini/Berliner Zeitung

Bleibt das Skandieren einer als Terror-Parole eingestuften Losung in Berlin künftig folgenlos? Eine Richterin am Amtsgericht Tiergarten hat einen 23-jährigen Studenten freigesprochen, der auf einer propalästinensischen Demonstration den verbotenen Slogan „From the River to the Sea“ gerufen hatte.

Die Parole, die von vielen als Aufruf zur Vernichtung Israels gewertet wird, wurde Ende 2023 von der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) offiziell verboten. Allerdings gehen deutsche Gerichte bislang uneinheitlich mit dem Verbot um. So verurteilte das Berliner Landgericht im November 2023 eine 42-jährige Frau zu einer Geldstrafe von 1300 Euro, weil sie den Slogan über Instagram verbreitet hatte.

Berliner Richterin: Keine „Kriminalisierung von politischem Protest“

Im Fall des Berliner Studenten entschied das Amtsgericht nun anders. Laut einem Bericht der taz wurde ihm vorgeworfen, Terrorpropaganda betrieben zu haben – doch das blieb folgenlos.

Ausschlaggebend für das Urteil war laut Berichten ein Gutachten einer Sachverständigen des Landeskriminalamts (LKA), die die historische Herkunft der Parole analysierte. Ihr zufolge handelt es sich nicht eindeutig um eine Hamas-Parole. Ursprünglich sei der Slogan nicht als Aufruf zur Auslöschung Israels zu verstehen gewesen, und in der konkreten Form werde er von der Hamas gar nicht verwendet, so das Gericht. Die Richterin befand daraufhin: Personen wegen des Spruchs anzuklagen, sei die „Kriminalisierung von politischem Protest“.