Ihr gutes Recht

Rechtsfrage: Darf mein Nachbar Hecken und Bäume an der Grundstücksgrenze pflanzen?

Der Berliner Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli beantwortet Rechtsfragen aus dem Alltag. Heute: Streitigkeiten zwischen Nachbarn, die immer wieder die Gerichte beschäftigen.

Streitigkeiten zwischen Nachbarn enden nicht selten vor Gericht.
Streitigkeiten zwischen Nachbarn enden nicht selten vor Gericht.Westend61/Imago

Lisa B. (39, Baumschulenweg): Ich wohne in Berlin-Treptow in einer Reihenhaussiedlung mit eigenem Garten und sehr netter Nachbarschaft. Allerdings haben mein Nachbar und ich unterschiedliche Auffassungen darüber, wie hoch die Bepflanzungen auf der Grundstücksgrenze sein dürfen. Wir haben zwei getrennte Grundstücke, jedes Grundstück ist etwa 100 Quadratmeter groß. Ich habe mir das Berliner Nachbarschaftsgesetz angeschaut: Jeder ist demnach für die Grenze zum rechten Nachbargrundstück verantwortlich; ob da nun ein Zaun, eine Hecke oder nichts steht, ist nicht geregelt. Mein Nachbar lässt seine Hecke nah der Grundstücksgrenze seit einigen Jahren zu Bäumen wachsen. Ich fühle mich dadurch etwas beengt und hätte gerne mehr Licht in meinem Garten. Mein Nachbar meint, dass er an der Grenze Hecken und Bäume bis zu 2 Meter hoch wachsen lassen kann. Stimmt das? Außerdem hat mein Nachbar vor mehr als fünf Jahren eine Waldkiefer gepflanzt, die 20 bis 40 Meter hoch werden kann. Kann ich dagegen noch etwas tun?

Liebe Frau B., haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider gehören Streitigkeiten zwischen Nachbarn immer wieder zu den Dauerbrennern bei Berliner Gerichten und dadurch auch bei uns Rechtsanwälten. Zunächst ist festzustellen, ob es sich überhaupt um eine Hecke handelt. Eine Hecke liegt vor, wenn gleichartige Pflanzen in einer Linie angeordnet sind, die Pflanzen einen Dichtschluss aufweisen und sich durch Beschneidung in der Höhe und an den Seiten ein geschlossenes Erscheinungsbild ergibt. Dabei kann die Hecke auch aus botanisch unterschiedlichen Pflanzen bestehen.

Weiter kommt es auf den Abstand der Hecke zur Grundstücksgrenze an. Wird ein geringer Seitenabstand von nur 50 Zentimetern gewählt, muss die Wuchshöhe der Hecke durch (regelmäßiges) Schneiden auf der Höhe von zwei Metern gehalten werden. Sie sollten Ihrem Nachbarn gegenüber auf die Einhaltung der zwei Meter hinwirken. Keinesfalls sollte die Hecke mehr als fünf Jahre über zwei Meter wachsen, da Ihr Nachbar anderenfalls die Einrede der Verjährung erheben kann.

Hält die Hecke hingegen einen Seitenabstand von einem Meter und mehr ein, schreibt das Gesetz keine Beschränkung in der Höhe vor. Einschränkungen etwa durch größeren Schattenfall sind regelmäßig hinzunehmen, da dem bereits durch den größeren Seitenabstand Rechnung getragen wird.

Zu Ihrer Frage nach der Kiefer: Das Berliner Nachbarrecht regelt, dass „stark wachsende Bäume“ – wozu auch Waldkiefern gehören – zum Zeitpunkt der Anpflanzung einen Abstand von drei Metern zur Grenze haben müssen. Auch hier ist der Beseitigungsanspruch fünf Jahre nach der Anpflanzung ausgeschlossen. Dieser Zeitraum lässt Nachbarn genug Zeit, sich über die Pflanzart und die sich daraus ergebenden Beeinträchtigungen wie Verschattung, Abwurf von Blättern oder Nadeln zu verschaffen. Nach Ablauf der Frist sind Sie allerdings nach Paragraf 1004 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Duldung verpflichtet. Nur wenn Sie wegen der Höhe der Bäume ungewöhnlich schweren und nicht hinzunehmenden Beeinträchtigungen ausgesetzt wären, könnten Sie einen Rückschnitt auf eine zumutbare Höhe verlangen. Dafür reicht es aber in der Regel nicht aus, dass die Bäume Lichteinfall und Windzirkulation beeinträchtigen oder Nadel- und Zapfenfall zusätzliche Reinigungsarbeiten verursachen. Denn bei einem erhöhten Reinigungsaufwand sieht das Nachbarschaftsgesetz einen Ausgleichsanspruch vor (die sogenannte Laubrente).